Allgemeine Hinweise zur Ausführung von Böden in Großküchen

Es sind folgende Punkte bei der Ausführung von Fußböden in gewerblichen Küchen zu beachten:

1. An den Kochstellen befinden sich oberflächenbündig in die Bodenfläche eingelassene Rinnen aus Edelstahl. Da sich der Belag / die Beschichtung – Reaktionsharz oder keramische Platten – und die Edelstahlrinne zueinander unterschiedlich bei thermischer Beanspruchung ausdehnen, sollte die Rinnenlänge nicht zu lang gewählt werden. Eine Rinnenlänge von mehr als 2 m bedeutet eine Längenänderung bei delta T von 60°C bedeutet eine Bewegung in der Fügung von mehr als 2 mm.

2. Rinnen sollten etwas Abstand zum Sockel aufweisen, damit die Anschlüsse der Nutzschicht entsprechend hergestellt werden können.

3. Der Rinnenflansch zur Auflage der Verbundabdichtung oder der Reaktionsharzbeschichtung sollte für einen optimale Anbindung rau sein, also nicht so glatt wie die übrige Rinnenoberfläche.

4. Die Verbundabdichtung wie auch die Reaktionsharzbeschichtung sollte am Rand über eine Kehle (gfls. Formfliese) “sanft” hoch geführt werden. Die Verbundabdichtung / Reaktionsharzbeschichtung sollte auch hinter Türzargen hoch geführt werden.

5. Feldfugen im Estrich müssen im Oberbelag übernommen werden. Ratsam ist es entsprechende für die Ausbildung der Feldfugen spezielle Formteile aus Edelstahl zu verwenden.

6. Die Oberflächen - Reaktionsharz oder keramische Platten – sollten unmittelbar am Rand (z.B. Sockel, Wand) zur leichteren Reinigung glatter ausgebildet sein.

7. Elastische Fugen z. B. zwischen Einbauteilen und dem Boden sollten nur mit entsprechend geeigneten d. h. gegen chemische Angriffe und Hitze resistenten Materialien mit entsprechendem Nachweis ausgeführt werden. Die elastischen Fugen in Bodenflächen von gewerblichen Küchen sind nach DIN 52460 Fugen mit starken chemischen und physikalischen Belastungen sowie mit hoher Wasserbeschlagung und bautechnisch als Wartungsfugen anzusehen, die jährlich geprüft und erfahrungsgemäß ca. alle 2-3 Jahre gewandelt werden müssen, damit keine Substanzen in den Bodenaufbau eindringen können.

8. Sämtliche Durchdringungen durch den Fußboden der gewerblichen Küche sind mit systemkonformen Formteilen (z. B. Hüllrohre aus Edelstahl mit Anbindeflansch) in die Verbundabdichtung / Reaktionsharzbeschichtung zu integrieren.

9. Die Planung und Überwachung der Ausführung der gewerblichen Küche ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten besonders sorgfältig zu erbringen. Die Ausführung insbesondere eines dichten Fußbodens in der gewerblichen Küche sollte nur mit Firmen realisiert werden, die über eine hinreichende Erfahrung in der auszuführenden Bauart verfügen.

10. Es sollte ein Fußbodensystem in der gewerblichen Küche zur Ausführung kommen, welches sich bei realisierten Projekten nachweislich und nachhaltig bewährt hat, von experimentellen Bauarten aus Kostengründen sollte der Bauherr aufgrund der besonderen Vielzahl von Schäden in gewerblichen Küchen unbedingt Abstand nehmen.

Stand:
03 / 10

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