Pflasterung von Tiefgaragenböden (wieder) möglich
In der Sonderbauordnung (SBauVO) NRW heißt es unter § 126 „Wände, Pfeiler, Stützen und Decken von Garagen“, dort unter Absatz 6: „Fußböden müssen undurchlässig gegen Flüssigkeiten sein. Sie müssen über […]