Gebäude geringer Höhe
Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liege
Bei Gebäuden geringer Höhe darf der Fertigfußboden des obersten bewohnten Geschosses nicht mehr als 7 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liege
Für wenig frequentierte privat genutzte Park- und Fahrflächen in Tiefgaragen ist ein Gefälle normativ nicht vorgegeben. Zumindest in NRW entspricht ein gefälleloser Tiefgaragenboden der üblichen Beschaffenheit und einer mittleren Art
Gemäß den Vorgaben in der Norm DIN 4108-2:2003-07 ist Kondensat vorübergehend und in kleineren Mengen zulässig, sofern die Oberfläche die Feuchtigkeit nicht absorbiert und es an angrenzenden Bauteilen nicht zu
Bei der Aufstellung von geschlossenen Hebeanlagen ist die offene Aufstellung über der Kellersohle zu bevorzugen. Dies gilt insbesondere bei der Entwässerung für Waschmaschinen. Wenn es keine Bodenabläufe o. ä. gibt,
Seit 01.11.2004 gibt es die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) von der gif – Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. Die Richtlinie MF-G ist eine Zusammenfassung,