Ersatzvornahmekosten / Schadensersatz
Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung „in angemessener Zeit“, „umgehend“ oder „so schnell wie möglich“ ist ausreichend Ein Fristende muss nicht benannt werden. Stand: 10/09
Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung „in angemessener Zeit“, „umgehend“ oder „so schnell wie möglich“ ist ausreichend Ein Fristende muss nicht benannt werden. Stand: 10/09
Die zu den ATV’s der VOB Teil C gehörende Norm DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen –) wurde im Oktober 2006 mit folgender bemerkenswerten Ergänzung zu Erstbeschichtungen unter der