Herr Prof. Dr.-Ing. Erich Schild, RWTH Aachen hielt 1981 ein Referat zum Thema „Nachbesserung von Bauschäden“. Seine Ausführungen sind auch heute noch hoch aktuell, insbesondere der Absatz aus der Zusammenfassung, wie er nachstehend zitiert wird:
„Wenn einem Sachverständigen zu bestimmten Fragen der Sachverstand fehlt, muss er das offenbaren. Wenn er eine Ursache bei gründlicher Überprüfung nicht zu erkennen vermag, gilt dasselbe. Irrtümer sind zuzugeben, an Fehlern ist nicht aus Prestigegründen festzuhalten. Es ist im Übrigen ein weitverbreiteter, aber dennoch eindeutiger Irrtum, zu glauben, dass ein Sachverständiger an Ansehen bei Gericht verlieren würde, wenn er einen erkannten eigenen Fehler zugesteht und korrigiert. Dies gilt auch dann, wenn überzeugende Gegenargumentationen eines anderen Sachverständigen oder neue tatsächliche Feststellungen dies notwendig machen.“
Stand:
06/13