Gemäß DIN 18015-2 Kapitel 4.3.3 wird gefordert, dass bei Beleuchtungsanlagen in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion (optisch oder akustisch) ausgestattet werden muss. Diese Forderung besteht bereits seit 1996.
Stand:
10/11