Regelwerke, die Aussagen zu eingebauten Innentüren hinsichtlich des Verzugs der Türblätter und Türzargen treffen, gibt es nicht. In Ermangelung dessen werden in der Fachwelt die Werte der RAL-Güteprüfung zu Grunde gelegt, derer zufolge die Durchbiegung eines gewöhnlichen Zimmertürblattes nicht mehr als 4 mm betragen darf.
Stand:
05/15