Abdichtungen erdberĂĽhrter Bauteile

Abdichtungen erdberührter Bauteile haben primär die Aufgabe, Bauwerke gegen Oberflächenwasser sowie gegen das im Boden vorhandene Wasser zu schützen. Die möglichen Wasserarten vor einer erdberührten Bauwerkswand sind im nachfolgenden Schaubild (Abb. 1 Wasserarten an der Bauwerkswand, Quelle: Bauphysikkalender 2009 Wetzel ISBN 978-3-433-01873-6) dargestellt.

Bei den im Boden vorhandenen Wasserarten unterscheidet die DIN 18195-1 zwischen Kapillarwasser, Haftwasser, nichtstauendem und aufstauendem Sickerwasser sowie Grundwasser.

Kapillarwasser kommt in schluffigen Sanden, Schluffen und Tonen vor, wo es entgegen seiner Schwerkraft kapillar aufsteigen kann. Dieser Kapillareffekt wird erst bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von k > 10–4 m/s aufgehoben.

Unter Haftwasser ist das Wasser zu verstehen, welches bei bindigen Böden gebunden ist. Als nichtstauendes Sickerwasser bezeichnet man das nicht an der Oberfläche abfließende oder verdunstende Niederschlagswasser, welches in gut durchlässigen Sand- oder Kiesböden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von k > 10-4 m/s unter Einwirkung der Schwerkraft rasch und vor allem ungehindert in den tieferen Baugrund bis zum Grundwasser versickern bzw. abfließen kann. Nichtstauendes Sickerwasser übt – bezogen auf ein in das Erdreich einbindendes Bauwerk – keinen hydrostatischen Druck auf die Bauteile aus. Liegen wenig durchlässige Bodenschichten vor (k < 10–4 m/s), versickert das Wasser im Boden dagegen nur sehr langsam und es bildet sich – wiederum bezogen auf das Bauwerk – zumindest zeitweise drückendes Wasser. Man spricht dann von dem sog. aufstauenden Sickerwasser. Sofern im Baugrund nahezu undurchlässige Bodenschichten vorliegen und ein langsames Versickern des im Boden vorhandenen Wassers nicht mehr stattfindet, sodass sich das Wasser dauerhaft aufstaut, ist von Grundwasser die Rede.

Die Abdichtungsaufgaben sind im Wesentlichen in DIN 18195:2000-08 – Bauwerksabdichtungen – genormt. In den Teilen 1 bis 3 dieses Regelwerks werden die für alle Abdichtungsaufgaben gemeinsam geltenden Festlegungen getroffen; Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten in Teil 1; Stoffe in Teil 2 sowie Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe in Teil 3.

Der Teil 6 beschreibt die Regeln fĂĽr Abdichtungen gegen von auĂźen drĂĽckendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser (Abb. 4 und 5 - Lastfall: aufstauendes Sickerwasser, Lastfall: drĂĽckendes Wasser, DIN 18195 Teil 6, DIN 18195 Teil 6 (Quelle: Fa. SOPRO - Produktbeschreibung).

Maßgeblich für die Beanspruchung der Abdichtung ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens. Gemessen wird, wie schnell Wasser durch den Boden abgeführt wird. Ist der Durchlässigkeitsbeiwert k > 10-4 m/s, bedeutet dies, dass Sickerwasser mit einer Geschwindigkeit von mindestens 0,1 mm pro Sekunde durch das Erdreich fließt. Wird dieser Wert nicht erreicht, hat man es mit einem wenig durchlässigen Boden zu tun. In diesem Fall kann aufgestautes Wasser Druck auf die Abdichtung ausüben.

Der Teil 4 der DIN 18195 beschreibt die Ausführungsregeln für Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden (Abb. 2 und 3 - Lastfall: Bodenfeuchte und Lastfall: nichtstauendes Sickerwasser, DIN 18195-04 DIN 18195-04, Quelle: Fa. SOPRO – Produktbeschreibung).

Der Lastfall “Bodenfeuchte” nach DIN 18195 Teil 4 stellt die geringste Anforderung an die Bauwerksabdichtung. Entsprechend darf bei der Planung mit diesem Lastfall nur gerechnet werden, wenn sowohl der Boden als auch das Verfüllmaterial sehr durchlässig sind (k > 10-4 m/s), wie es bei Sand und Kies der Fall ist.

Ist der Boden weniger durchlässig (k < 10-4 m/s), muss eine Drainung nach DIN 4095 vorhanden sein, die dauerhaft funktionieren muss, um den geringen Lastfall DIN 18195 Teil 4 ansetzen zu dürfen. Es kann also in bestimmten Fällen sinnvoll oder auch notwendig sein, die zu erwartende Wasserbeanspruchung durch eine Dränung zu reduzieren.

Im Gegensatz zu früheren Fassungen der Teile 4 und 5 von DIN 18195 sieht die Norm seit 2000 bei der Ausführung von Dränmaßnahmen im gering durchlässigen Baugrund den gleichen Abdichtungsaufwand wie bei stark wasserdurchlässigem Baugrund vor – die Beanspruchung ist nämlich in beiden Fällen gleich. Dies setzt allerdings voraus, dass die Dränmaßnahmen mit hoher Zuverlässigkeit arbeiten und in allen Teilen den Anforderungen von DIN 4095 – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – entsprechen.

Der Lastfall “aufstauendes Sickerwasser” nach DIN 18195 Teil 6 liegt vor, wenn sich die Kelleraußenwände oder Bodenplatten mit Gründungstiefe bis zu 3 m unter der Geländeoberkante (GOK) befinden, der Boden undurchlässig ist und keine Drainung vorhanden ist. Unabhängig von Gründungstiefe, Eintauchtiefe und Bodenart sind alle erdberührten Bauteile gegen von außen drückendes Wasser nach DIN 18195 Teil 6 abzudichten, wenn sie mit Grund- oder Schichtenwasser in Berührung kommen.

Es gibt über die DIN 18195 hinaus eine ganze Reihe weiterer Regeln und Richtlinien, in denen Abdichtungsverfahren bzw. Bauweisen beschrieben werden, die nicht in DIN 18195 und den mit ihr in Zusammenhang stehenden Regeln und Richtlinien enthalten sind. Hierzu zählen unter anderem mit Bedeutung für den vorliegenden Fall die DBV-Merkblattblattsammlung, die WTA-Merkblätter (z. B. WTA - Merkblatt 4-6-05/D - Nachträgliche Abdichtung erdberührter Bauteile) und die KMB-Richtlinie (Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen).

Stand:
09/10


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