Nageldichtmaterialien unter der Konterlattung - Allgemeine Hinweise unter Berücksichtigung der Regeln für Dachdeckungen

Die vollständige Bezeichnung bzw. Quelle der o. g. Regeln lautet „Produktdatenblatt für Unterdeckbahnen und Unterspannbahnen“, aufgestellt und herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e. V. Ausgabe Oktober 2008 (Auflage 2009). In dem aktuellen Regelwerk gibt es unter den Rubriken dieser Produktdatenblätter folgende Vorgaben:

„(4) bei zu Wohnzwecken genutzten und / oder wärmegedämmten Dachräumen, insbesondere bei Sanierungen, ist die Funktion einer Behelfsdeckung sicherzustellen.

(5) soll die Unterdeckung oder Unterspannung die Funktion einer Behelfsdeckung einschließen und / oder wird die Regeldachneigung der Dachdeckung unterschritten, sind weitere Maßnah-men, z. B. Nageldichtmaterialien unter der Konterlattung, zu verwenden.“

Hintergrund dieser neuen Anforderung ist, dass bei Neubau oder der Instandsetzung von Steildächern die Wärmedämmung vor Witterungseinflüssen geschützt ist und dauerhaft ihre Funktionsfähigkeit erhält.

In NRW wurden in der jüngsten Vergangenheit mehrere Neubaudächer nachträglich mit Nageldichtbändern nachgrüstet (Ziegel und Lattungen runter und wieder rauf), weil diese bei der Erstellung "vergessen" wurden.

Stand:
11/09

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