Meterriss

Der sgn. Meterriss ist ein wesentliches Hilfsmaß beim Ausbau. Er kennzeichnet die Höhe von einem Meter über dem künftigen Fertigfußboden. Spätestens nach Fertigstellung des Rohbaus ist dieses Höhenbezugsmaß an markanten Stellen (häufig neben Wohnungstüren) in allen Geschossen anzubringen. Die Kennzeichnungen müssen dauerhaft und eindeutig sein. Einfache Bleistiftstriche sind ungeeignet, sie sind nicht verbindlich und können beliebig manipuliert werden.

Nach diesen Meterrissen haben sich die meisten Ausbaugewerke zu richten: z. B. Fenster- und Türenmonteure, Treppenbauer, Estrichleger, Installateure der Gewerke Sanitär, Heizung, Elektro usw.

Nach DIN 18111-4:2004-08 "Einbau von Stahlzargen" sind z. B. Stahlzargen, bezogen auf den Meterriss, der in jeder Stahlzarge gut sichtbar vorhanden sein muss, mit einer Toleranz von +- 1 mm einzusetzen.

Stand:
04/09

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