Regelbarkeit von Fußbodenheizungen in Dielen

Bei Neubauten stellt sich hĂ€ufig die Frage, ob Dielen oder kleine Flure mit regulierbaren Warmwasserfußbodenheizungen ausgestattet werden mĂŒssen.

Die Verteilung der Heizenergie erfolgt oft wohnungszentral aus einem zentralen Übergabepunkt (Heizkreisverteiler). Dieser kann in WandschrĂ€nken in der Diele untergebracht sein. Von dort aus verlaufen die Anschlussleitungen zu den einzelnen Heizkreisen durch die Diele.

Es wird verschiedentlich bemĂ€ngelt, dass die Dielen nicht ĂŒber einen eigenen Regelkreis verfĂŒgen und dass dies eine Abweichung von der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) sei.

Die EnEV macht im § 14, Absatz 2 folgende Vorgaben:

„Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als WĂ€rmetrĂ€ger mĂŒssen beim Einbau in GebĂ€uden mit selbsttĂ€tig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden; von dieser Pflicht ausgenommen sind Fußbodenheizungen in RĂ€umen mit weniger als 6 mÂČ NutzflĂ€che.“

Aus dieser Forderung ergibt sich, dass RĂ€ume mit FlĂ€chen ĂŒber 6 mÂČ, welche mit einer Fußbodenheizung ausgestattet sind, einen separaten Regelkreis erhalten mĂŒssen. Dieser Passus bedingt nicht zwingend, dass alle RĂ€ume ĂŒber 6 mÂČ mit einer Fußbodenheizung ausgestattet bzw. beheizt werden mĂŒssen.

FĂŒr die Festlegung, ob ein Raum beheizt werden muss und fĂŒr die Auslegung der Fußbodenheizung, ist in erster Linie die berechnete Heizlast dieses Raums ausschlaggebend. Die Heizlast eines Raums bzw. eines GebĂ€udes wird nach der Norm DIN EN 12831 berechnet. Auf Grundlage des Ergebnisses werden die entsprechenden HeizflĂ€chen oder Heizkörper ausgelegt.

Bei der Berechnung der Normheizlast wird ausschließlich das GebĂ€ude im statischen Zustand bei einer Normaußentemperatur (z. B. -10 °C) betrachtet. Bei der raumweisen Betrachtung werden interne WĂ€rmegewinne bzw. WĂ€rmeverluste von einem Raum in den anderen herangezogen und in die Berechnung mit aufgenommen. Nicht berĂŒcksichtigt werden zusĂ€tzliche thermische Lasten, die aus dem Betrieb der Anlagentechnik resultieren.

Auf Grundlage dieser ermittelten Heizlasten werden die HeizflĂ€chen ausgelegt. Bei Fußbodenheizungen wird zur Bestimmung der Vorlauftemperatur im Gesamtsystem der Raum mit der höchsten, spezifischen WĂ€rmelast (WĂ€rmelast bezogen auf die BodenflĂ€che) berechnet. Der Verlegeabstand der Heizschleifen und die Vorlauftemperatur werden solange angepasst, bis die Heizleistung des Systems 100 %-ig die WĂ€rmeverluste decken. Von diesem Auslegungsraum ausgehend werden die VerlegeabstĂ€nde fĂŒr die ĂŒbrigen RĂ€ume bestimmt. Da die Vorlauftemperatur nicht mehr verĂ€ndert wird, ergeben sich in den ĂŒbrigen RĂ€umen rechnerische Überlasten. Das bedeutet, dass die zur VerfĂŒgung stehende Heizleistung des Fußbodenheizungssystems die notwendige Heizlast zur Deckung der WĂ€rmeverluste ĂŒberschreitet. Die HeizflĂ€chen sind ĂŒberdimensioniert. In der Auslegung der HeizflĂ€chen des GebĂ€udes ist ersichtlich, dass teilweise FlĂ€chen mit ĂŒber 150 % ĂŒberdimensioniert sind. Die HeizflĂ€chen innerhalb einer Wohnung bzw. Nutzungseinheit oder bezogen auf das GesamtgebĂ€ude sind ausreichend, um die GesamtwĂ€rmeverluste zu decken.

Beim GebĂ€ude ist die WĂ€rmedĂ€mmung vollstĂ€ndig außen um das GebĂ€ude gefĂŒhrt. Alle RĂ€ume im GebĂ€ude befinden sich innerhalb der thermischen HĂŒlle. Im Keller von MehrfamilienhĂ€usern gibt es einige RĂ€ume die planmĂ€ĂŸig nicht beheizt, d. h. nicht mit einem eigenen Heizkreis ausgestattet, sind. Dabei handelt es sich um NebenrĂ€ume mit Ausnahme des Treppenhauses bzw. des Wasch- und Trockenraums. Diese Bereiche/RĂ€ume werden entsprechend der vorliegenden Planung als geringfĂŒgig beheizt betrachtet (15 °C Raumtemperatur) und sind mit eigenen HeizflĂ€chen (Heizkörpern) ausgestattet.

Es ist festzuhalten, dass alle RĂ€ume eines GebĂ€udes innerhalb einer thermischen HĂŒlle liegen. Die Dielen wiederum liegen im inneren einer beheizten Wohnung. Umlaufend sind beheizte RĂ€ume angeordnet. Die wesentlichen WĂ€rmeverluste in diesen Dielen erfolgen durch die Wand bzw. TĂŒr zum Treppenhaus (niedrig beheizt 15 °C) bzw. durch die Decke und den Fußboden, da entsprechend der Norm DIN EN 12831 angrenzende WohnrĂ€ume bei der Berechnung ebenfalls als niedrig beheizte RĂ€ume anzunehmen sind. Daraus ergibt sich, dass die Dielen eine relative geringe rechnerische Heizlast aufweisen. Bezieht man diese Heizlast auf die zu beheizende FlĂ€che des jeweiligen Raums, erhĂ€lt man die spezifische Heizlast. Diese liegt in der Regel bei teilweise knapp ĂŒber 5 W/mÂČ, in AusnahmefĂ€llen bei bis zu 35 W/mÂČ.

Die Planung und AusfĂŒhrung einer Fußbodenheizung erfolgt nach der Normreihe DIN EN 1264 „RaumflĂ€chenintegrierte Heiz- und KĂŒhlsysteme mit Wasserdurchströmung“. In Teil 3 „Auslegung“ wird unter Punkt 4.1.2.1 „Vorlaufrohre zu benachbarten RĂ€umen“ der Umgang mit den Anbindeleitungen zu den Heizkreisen beschrieben. Hier heißt es:

„Die WĂ€rmeabgabe von Versorgungsleitungen, durch die keine Versorgungsleistung der RĂ€ume stattfindet, durch die sie verlaufen, muss durch sorgfĂ€ltige Auslegung des Systems oder durch WĂ€rmedĂ€mmung begrenzt werden, sodass sich die Raumtemperatur nicht wesentlich erhöht. Die WĂ€rmeabgabe von durch den betreffenden Raum in benachbarte RĂ€ume laufenden Versorgungsleitungen wird berĂŒcksichtigt, wenn die gleiche Nutzungsart des Raums angenommen werden kann.“

Im Wohnungsbau kann man innerhalb einer Wohnung von der gleichen Nutzung des Raums ausgehen. Insofern ist ĂŒber diese Definition die Verlegung der Anbindeleitungen durch einen Raum – in der Regel die Diele oder der Flur – möglich und zulĂ€ssig. Allerdings darf durch die Rohrleitung keine wesentliche Erhöhung der Raumtemperatur erfolgen. Bei Dielen ist dies berĂŒcksichtigt worden, da sie lediglich geringe Heizlasten aufweisen und die eingebrachte WĂ€rme ĂŒber die Anbindeleitungen die Raumtemperatur auf dem geplanten Niveau hĂ€lt, aber keine unzulĂ€ssige Erhöhung auslöst.

Zusammenfassend ergibt sich, dass Dielen in GebĂ€uden nicht planmĂ€ĂŸig beheizt sind. Sie verfĂŒgen ĂŒber keinen eigenen Heizkreis. Die EnEV fordert lediglich den Einbau einer raumweisen Regelung fĂŒr RĂ€ume, die auch mit einer Fußbodenheizung ausgestattet sind und dies prinzipiell ab einer FlĂ€che von 6 mÂČ. Die Dielen weisen grĂ¶ĂŸtenteils eine FlĂ€che von ĂŒber 6 mÂČ auf, haben gleichzeitig eine so geringe spezifische WĂ€rmelast, dass auf eine eigene planmĂ€ĂŸige Beheizung verzichtet werden kann. Da die RĂ€umlichkeiten innerhalb der thermischen HĂŒlle liegen, die angrenzenden RĂ€ume eine Überdeckung der Fußbodenheizung aufweisen und die DurchfĂŒhrung der Anbindeleitung in der Diele liegt, ist eine bedeutende Minderung der Raumlufttemperatur nicht wahrscheinlich.

Stand:
06/18

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