Wasserpfützenbildung auf der Bodenplatte der Tiefgarage

Ein Gefälle der Tiefgaragenbodenfläche zur Entwässerung wird bezogen auf eine Tiefgarage in einer Wohnanlage in den Regelwerken zweifelsfrei nicht gefordert, somit stellt das Fehlen des Gefälles auf der Bodenfläche der Tiefgarage schlichtweg keinen Mangel dar. Es versteht sich von selbst, dass eine Wasserpfützenbildung auf einer Bodenfläche ohne Gefälle wegen der zulässigen Abweichungen in der Ebenheit der Bodenfläche nicht vermeidbar ist.


Stand:
04/13

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