Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01.April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ausgestattet werden.

▪ Einbaupflicht zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neu- und Umbauten ab 1. April 2013
▪ Ãœbergangsfrist für Bestandswohnungen bis zum 31. Dezember 2016

Nach dem Entwurf müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden:

▪ Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Bemerkenswerterweise sind Wohn- und Arbeitszimmer (also weitere Aufenthaltsräume) in dieser Aufzählung nicht enthalten.

Für den Einbau (Anschaffung und Montage) der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer verantwortlich. Die Kosten für die Betriebsbereitschaft (Wartung und den Austausch der Batterien) trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung


Stand:
04/13


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