Selbstständige Bewegungen von Fenster- und Türflügeln

Häufig wird beobachtet, dass Flügel von Fenstern oder Türen selbstständig zufallen oder in geöffnetem Zustand von selbst aufgehen.

Der Grund für diese Bewegungen sind ein leichter Luftzug und/oder ein Drehmoment, welches bei geöffneten Flügeln auftritt, wenn diese – auch bei Einhaltung der zulässigen Toleranzen (ausreichend waagrecht, lotrecht und fluchtgerecht) – mit einer geringen Abweichung von der Lotrechten montiert wurden. Die sehr leichtgängigen Beschlägen begünstigen die Bewegungen der Flügel. Die Bewegungen sind vom Produkt der Beschläge unabhängig. Es gibt keine Normen oder andere technische Regelwerke, die für dieses Thema zutreffen.

Sofern der Einbau der Fenster oder Türen einwandfrei ist, die Montagevorschriften und die zulässigen Toleranzen eingehalten wurden, lässt sich aus einer leichten Flügelbewegung keine Mangelhaftigkeit ableiten.

Ungewollte Bewegungen der Flügel können mit Feststellbremsen, mit Scheren- oder Gleitschienensystemen wirksam verhindert werden. Diese Zusatzteile können bei Bedarf mitgeliefert oder später problemlos nachgerüstet werden.

Es gibt keine Regelwerke, die fordern, dass ein Türblatt oder Fenster in jedem Öffnungswinkel stehen zu bleiben haben, es sei denn, die Montage erfolgte nicht mit ausreichender Genauigkeit in Lot und Waage.

Die zulässige Toleranz beträgt hier 1,5 mm/m, darf an einem Element insgesamt 3 mm jedoch nicht überschreiten.

Praktische zeigen Erfahrungen jedoch, dass bei einem 98,5 cm breiten Türblatt die horizontale Abweichung max. 1 mm und die vertikale Abweichung max. 2 mm betragen sollte.


Stand:
12/12
05/15


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