Durchbohrschutz an Elektroinstallationen

Verschiedentlich werden Elektromontagen angetroffen, die aus sicherheitstechnischer Sicht mangelhaft sind. Konkret handelte es sich dabei immer um die Kleinverteilerkästen (Stromkreisverteiler) und die dazugehörigen Anschlussleitungen in dünnen Wänden.

Beim kosten- und raumsparenden Bauen werden in zunehmendem Maße schlanke Trennwände verwendet, in welche häufig Elektroinstallationen integriert werden müssen. Oft haben diese schlanken Wände lediglich Dicken von ca. 12 cm und weniger. Unterputz-Stromkreisverteilerkästen beispielsweise haben jedoch Bautiefen von ca. 7 bis 8 cm. Die verbleibende Restwanddicke an den Rückseiten solcher Kästen beträgt nur wenige Zentimeter.

Bei nachträglichen Ausbauten, dem Aufhängen von Bildern oder auch Dekorationen (von Facharbeitern oder Laien) an den Rückseiten der Wände besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Durchbohrens der Kastenwände und folglich eine Unfallgefahr.

Auch ist nicht auszuschließen, dass dicht unter der Wandoberfläche verlaufende Hauptleitungen, die der Stromversorgung der Kästen dienen, mit Bohrern oder Nägeln erreicht werden können (da sie nicht ausweichen können).

Auf den jeweiligen Installationsseiten dieser Kästen sind Verlauf und Anordnung von Leitungen und Kabeln auch für einen Laien leicht zu erkennen. An den Wandrückseiten ist dies nicht der Fall. Hinzu kommt, dass sich die nur wenige Zentimeter unter der Wandoberfläche befindlichen Kabel außerhalb der vorgeschriebenen Installationszonen befinden.

Aus gestalterischen Gründen werden diese Elektroinstallationen immer wieder innerhalb dieser Wände – d. h. „unter Putz“ – angeordnet. Aus technischer und sicherheitsrelevanter Sicht stellt dies einen Planungs- und Ausführungsfehler dar, wenn keine besonderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Fällt dieser Mangel bei den Kontrollen nicht auf, dann handelt es sich zusätzlich um einen Überwachungsfehler.

Beim Vorhandensein solch schlanker Wände müssten diese Installationen „auf Putz“ oder an den Außenwänden spezieller Schächte – die von hinten nicht angebohrt werden können – eingebaut werden.

Konkrete Bestimmungen, dass diese Installationen, wenn sie sich in den schlanken Wänden befinden, geschützt werden müssen, gäbe es nicht. Auf diesem Standpunkt wird sich häufig zurückgezogen, wenn dieser Mangel gerügt wird. Dies ist unzutreffend.

Es steht fest, dass es eine Reihe von technischen Forderungen gibt, aus denen sich herleiten lässt, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Mangel handelt, wenn keine besonderen Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen ergriffen werden.

Es ist eine Festlegung für Sanitärbereiche bekannt, nach der Installationen mithilfe von mind. 6 cm Massivbaustoff geschützt sein müssen. Das Maß „6 cm“ ist die übliche Länge eines Bohrers im Ausbau- und Heimwerkerbereich.

Weiter gibt es eine Vorgabe, nach der Schaltschränke in Wandnischen ebenfalls mit Massivbaustoff hinter und an den Seiten umhüllt sein müssen und letztlich sind in der Norm DIN 18015-3:2016-09 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ Elektroinstallationszonen festgelegt. Von den Rückseiten der Wände her betrachtet befinden sich die Installationen im vorliegenden Fall immer außerhalb der Elektroinstallationszonen.

Zu dieser Problematik werden in der Norm DIN 18015-3:2016-09 unter Punkt 5 die Ausnahmen eindeutig definiert:

„Von den festgelegten Installationszonen darf nur in Fertigbauteilen abgewichen werden. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass eine Überdeckung der Leitungen von mind. 6 cm sichergestellt ist oder die Leitungen in ausreichend großen Hohlräumen so verlegt sind, dass sie ggf. ausweichen können.“

Um Elektrounfälle oder Schäden beim Anbohren von Unterputz-Installationen in schlanken Wänden zu vermeiden, müssen die Rückseiten, sowie ggf. auch die Kabeleinmündungen und Kabelführungen solcher Kästen wirkungsvoll geschützt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass stromführende Kabel außerhalb abgesicherter Bereiche unbeabsichtigt getroffen werden.

Die Norm DIN 18015-3:2016-09 fordert im Abs. 5 „Anordnung der Betriebsmittel“ u. a.:

„Werden größere Betriebsmittel, z. B. Stromkreisverteiler, in Wänden installiert, ist eine Restwandstärke von mindestens 6 cm zu berücksichtigen, d. h. einzuhalten.“

Kann die Restwandsicke von 6 cm nicht eingehalten werden, muss der Schutz anderweitig hergestellt werden.

Der Schutz kann z. B. in der Weise geschehen, in dem die Wandungen der Kästen aus geeigneten Verbundwerkstoffen (z. B. mit Stahleinlage) bestehen oder entsprechende Komplettierungsteile an den Kastenrückseiten aufgesetzt werden und in dem in ähnlicher Weise die starren Hauptkabel geschützt werden.

Bedauerlicherweise gibt es auf dem Markt keine industriell vorgefertigten Komplettierungsteile oder Kästen mit geeigneten Schutzeigenschaften gegen unbeabsichtigtes Durchbohren oder Durchnageln.

Der für den Durchbohrschutz der Unterputzelektroinstallation verwendete Werkstoff muss ausreichend zäh sein, um nicht mit Leichtigkeit durchbohrt / duchschlagen werden zu können. Es muss ein nennenswerter Widerstand gegeben sein. Dieser Widerstand ist erst gegeben, wenn die Dicke einer eingelegten Metallplatte ca. 5 bis 6 mm beträgt.

Diese Dicke ist erforderlich, weil das Anbohren in Leichtbauwänden erfahrungsgemäß mit Metall- und nicht mit Steinbohrern vorgenommen wird.

Die zuerst durchbohrten Putz- bzw. Gipskartonschichten geben dem Bohrer eine gute Führung, sodass dünnere Metallplatten schnell durchbohrt würden. Alternativ wäre es möglich, unmittelbar auf der Wandoberfläche eine dünne Metallplatte (1 mm V2A) aufzukleben, anzuspachteln und überzutapezieren. Bohrversuche scheitern dann, weil der Bohrer aufgrund einer fehlenden Führung nicht „greifen“ kann, sondern abrutscht. Diese Metallplatte muss so groß sein, dass sie die Rückseite des Kleinverteilers und den Verlauf der starren Kabel sicher abdeckt.

Aufgrund dieses sicherheitsrelevanten Mangels sollen sich bereits Elektrounfälle ereignet haben. Um das Unfallrisiko zu reduzieren, sollte Leistungsbeschreibungen ein entsprechender Passus aufgenommen werden, der es Architekten, Elektroplanern und Ausführenden bereits im Vorfeld ermöglicht, diesen Mangel auszuschließen.

Dieser Passus könnte folgenden Wortlaut haben:

„Die Kleinverteiler / Stromkreisverteiler und deren Zuleitungen in Wohn- / Mietbereichen müssen, wenn sie in schlanken Wänden eingebaut werden (Dicke < 14 cm) so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Durchbohren / Durchschlagen von hinten ausgeschlossen ist. Entweder dürfen die Rückseiten nicht erreichbar sein (Einbau in Schächten oder in ausreichend dicken Wänden) oder es müssen Metalleinlagen (6 mm Stahlblech) oder Metallauflagen (1 mm V2A - ähnlich Magnetwand) zusätzlich eingebaut werden.“

Nur wenn diese Frage im Vorfeld eindeutig gestellt und gelöst wird, kann der beschriebene Mangel mit den geringsten Kosten vermieden werden. Architekten und Planer werden angehalten, sich zu dieser Frage „mehr Gedanken“ zu machen und die Industrie wird möglicherweise dazu gebracht, neue Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.


Stand:
07/19


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