Warnfunktion vom Treppenhauslicht in Mehrfamilienhäusern

Gemäß DIN 18015-2 Kapitel 4.3.3 wird gefordert, dass bei Beleuchtungsanlagen in Treppen-häusern von Mehrfamilienhäusern die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion (optisch oder akustisch) ausgestattet werden muss. Diese Forderung besteht bereits seit 1996.

Stand:
10/11

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