Begehung vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistung - sgn. "5-Jahres-Begehung"

Solche Begehungen finden vor dem Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungszeit statt. Zu diesem Termin sollen Mängel dokumentiert werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Veräußerers bzw. Generalunternehmers fallen. Nicht üblich ist die Auflistung von Gewaltschäden, Schäden durch übermäßige Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch oder von Mängeln oder Restleistungen, die bereits bei der Objektübergabe vorhanden waren und als solche Akzeptanz fanden. Gleiches gilt auch für Mängel und/oder Schäden, welche auf versäumte Wartung oder auf unterlassene Instandhaltung zurückzuführen sind.

Protokolle für 5-Jahres-Begehungen sollten unter Hinzuziehung von technisch versierten Bausachverständigen verfasst werden.

Stand: 03/09

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