Gewerbeflächenberechnung
Seit 01.11.2004 gibt es die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) von der gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. Die Richtlinie MF-G ist eine Zusammenfassung, Harmonisierung und Weiterentwicklung der seit 1996 (MF-B) und 1997 (MF-H) eingeführten Richtlinien zur Mietflächenermittlung für Büro- und Handelsraum. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie MF-G ersetzt diese ihre beiden Vorgänger.
Sie nimmt Bezug auf die DIN 277-1/2:2005-02 – Bauwerksberechnung – in der ab 2005 gültigen Fassung.
Entgegen der WoFIV 2004 dürfen bei der Flächenermittlung nach gif die Flächen im Dachgeschoss bis zu einer Höhe von 1,5 m voll in Anrechnung gebracht werden. Flächen unter einer Höhe von 1,5 m werden gemäß gif ebenfalls aufgemessen, allerdings sind sie getrennt auszuweisen.
Terrassen ohne Bauwerkgründung sind nach DIN 277 keine Bruttogrundrissfläche (BFG) und werden bei der Ermittlung der MF-G (Mietfläche Gewerbe) nicht in Ansatz gebracht, also nicht berücksichtigt. Die Terrassenflächen, die nicht der BFG nach DIN 277 zuzuordnen sind, werden nach Empfehlung der gif gesondert ausgewiesen.
Stand:
11/10