Instandsetzung von Gebäuden

Unter der Instandsetzung von Gebäuden versteht man Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gebäudes wegen alterungsbedingter und mangelbedingter Schäden mithin zur Wiederherstellung des Wohnwertes. Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Behebung von baulichen Mängeln dienen (der Zustand ist "ordnungswidrig"), insbesondere von Mängeln, die infolge Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen, Einwirkungen von Dritten oder Tieren (Schädlinge / Insekten) sowie durch Brand, Sturm, Unwetter sowie Hochwasser entstanden sind. Durch die Instandsetzung wird der Zustand des Mietobjektes wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand überführt (AG Dortmund WM 79, 146; AG Köln WM 79, 147).

Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, sondern verwendet hierfür (nur) den Begriff der Erhaltungsmaßnahme § 554 BGB.

Stand:
09/10

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