Fundamenterder

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Elektrizitätsversorger (EVU) schreiben vor, dass jeder Neubau mit einem Fundamenterder ausgestattet sein muss. Auch andere haustechnischen Anlagen (z. B. Blitzschutzanlage, Datentechnik, Antennenanlagen usw.) benötigen eine Erdungsanlage. Ordnungsgemäß errichtet garantiert ein Fundamenterder über lange Zeit einen relativ konstanten Erdungswiderstand, rechtzeitig in der Planung und im Bauablauf berücksichtigt, ist er kostengünstig zu erstellen.

Details zu seiner Ausführung sind in der Norm DIN 18014:2014-03 „Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation“ vorgegeben.

Da der Fundamenterder einen wesentlichen sicherheitsrelevanten Teil der Elektroanlage für Erdung und Potenzialausgleich darstellt, muss er von einer Elektrofachkraft (oder zumindest unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet werden.

Der Fundamenterder wird üblicherweise als geschlossener Ring in die Betonfundamente der Gebäudeaußenwände mit eingegossen. Hierfür wird Folgendes verwendet:

Rundstahl, mind. 10 mm Durchmesser oder
Bandstahl, mind. 30 x 3,5 mm
üblicherweise in feuerverzinkter Ausführung.

Es ist auf eine vollständige, allseitige Betonumhüllung von mind. 5 cm Dicke als Korrosionsschutz zu achten. Kann dies nicht sichergestellt werden oder muss aus anderen Gründen das Erdungsband unmittelbar ins Erdreich gelegt werden, so ist nichtrostender Stahl (Edelstahl V4A, Werkstoffnummer 1.4571) zu verwenden. Dies gilt auch für alle Anschlussfahnen des Fundamenterders, die aus dem Beton heraus geführt werden.

Um diese allseitige Betonumhüllung sicherzustellen, sollte Bandeisen nur hochkant im Beton eingebaut werden. Nur bei maschineller Verdichtung darf Bandeisen flach eingebaut werden.

Bei größeren Gebäuden ist der Fundamenterder mit Querverbindungen aufzuteilen, so dass Maschen nicht größer als 20 x 20 m entstehen. Je nach besonderen gebäude- und objektspezifischen Anforderungen sind auch wesentlich kleinere Maschenweiten zu realisieren. Spezielle Lösungen sind bei Einzelfundamenten erforderlich.

Um die Wirksamkeit des Fundamenterders zu verbessern und aus Gründen des Potenzialausgleiches muss der Fundamenterder alle 2 m mit der Bewehrung fest verbunden werden. Hierzu sind Schraubschellen oder Schweißverbindungen zulässig; Keilverbinder dürfen bei Einsatz eines Betonrüttlers nicht verwendet werden.

Bei Nutzung des Fundamenterders bzw. Ringerders für ein Blitzschutzsystem können je nach Schutzbedürftigkeit des Gebäudes auch Maschenweiten von 10 m x 10 m oder geringer erforderlich sein. Festlegungen über die Maschenweite des Fundamenterders und die Anzahl der Anschlussfahnen/Erdungsfestpunkte für die Ableitungen des Blitzschutzsystems sind in der Norm DIN EN 62305-3:2016-04 (VDE 0185-305-3:2016-04) „Blitzschutz; Schutz von baulichen Anlagen und Personen“ und in der Norm DIN EN 62305-4:2016-04 (VDE 0185-305-4:2016-04) „Blitzschutz; Schutz von elektronischen Systemen in baulichen Anlagen“ enthalten.

Anschlussfahnen werden überall dort im Gebäudeinneren herausgeführt, wo haustechnische Einrichtungen (z. B. Hausanschlussraum, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Aufzüge usw.) vorgesehen sind. Wenn das Gebäude mit einer Blitzschutzanlage versehen werden soll, sind zusätzliche Anschlussfahnen mind. an allen vier Gebäudeecken nach außen herauszuführen. Je nach Anforderung oder Kundenwunsch können in Beton eingebaute Erdungsfestpunkte eingesetzt werden.

Wenn Kunststofffolien unter der Betonplatte eingelegt werden, verschlechtert sich die Wirkung des Fundamenterders. Spätestens bei einer äußeren Wannenabdichtung (schwarze Wanne), bei einer wasserundurchlässigen Betonwanne (WU-Wanne) und bei Perimeterdämmung kann der Fundamenterder seine Funktion wegen fehlender „Erdfühligkeit“ nicht mehr erfüllen. In diesem Fall muss zusätzlich außerhalb des Fundamentes Außen im Erdreich um das Fundament herum ein sog. Ringerder verlegt werden. Für den Ringerder und dessen Verbindungsteile darf nur nichtrostender Stahl (V4A) verwendet werden. Der Ringerder muss auch zusätzlich mit dem Fundamenterder verbunden werden.

Nach der Norm DIN 18014:2014-03 ist zur Erdungsanlage eine Dokumentation anzufertigen und eine Durchgangsmessung durchzuführen. Diese Dokumentation enthält die Ausführungspläne und Fotografien der gesamten Erdungsanlage oder wenn dieses nicht möglich ist, Teile der Erdungsanlage sowie ihrer wichtigsten Anschluss- und Verbindungsstellen (z. B. Haupterdungsschiene, Anschlussteile für das Blitzschutzsystem und das Ergebnis der Durchgangsmessung). Mit der Durchgangsmessung soll die Niederohmigkeit (Messung des ausreichend niedrigen elektrischen Widerstandes) aller Verbindungen des Fundament- oder Ringerders und des Funktionspotenzialausgleich-Leiters festgestellt werden. Diese Messung hat deshalb vor dem Einbringen des Betons zu erfolgen. Der elektrische Widerstand ist zwischen den Anschlussteilen zu messen; er darf nicht höher als 0,2 Ohm sein.

Da bei der Errichtung des Fundamenterders viele Vorschriften, Details und Anforderungen zu berücksichtigen sind, wird empfohlen, frühzeitig mit der Planung und Koordination zu beginnen. Es ist ratsam, einen Fachplaner und eine Fachfirma hinzuzuziehen. Dieses sicherheitsrelevante Bauteil sollte nicht von Bauhilfskräften montiert werden.

Weitere ausführlichere Informationen zum Fundamenterder erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.elektro-plus.com/downloads


Weitere Literatur:
Norm DIN 18014:2014-03
Norm DIN VDE 0185-305-3:2016-04
Norm DIN VDE 0185-305-4:2016-04


Stand:
08/19

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