Kriterien für die Beurteilung von Terrassendielen

Das Wort "Terrassendiele" impliziert bereits, dass es sich um den Bestandteil eines Bodenbelags handelt, der auf einer Terrasse, einer Loggia oder einem Balkon unmittelbar der Witterung ausgesetzt ist. Es handelt sich definitiv um keinen Innenraumboden aus Holz oder Holzwerkstoff (wie z. B. Parkett oder Laminat). Die gegebene Witterung hat naturgemäß Einfluss auf die Beschaffenheit und die weiteren Eigenschaften des Holzes.

Bei Massivholzdielen handelt es sich um ein Naturprodukt mit den entsprechenden, natürlichen Eigenschaften und einer großen Bandbreite von Wuchsmerkmalen. Diese Merkmale sind natürlichen Ursprungs, da jeder Baum, ob aus tropischen, gemäßigten oder subarktischen Gebieten, anders beschaffen ist.

Als allgemeine Lebenserfahrung darf bei allen am Bau Beteiligten (auch bei Käufern) als bekannt vorausgesetzt werden, dass Holz Äste hat, dass Splintholzanteile vorhanden sind, dass sich Holz verformen (z. B. sgn. schüsseln) und nicht immer barfuß begangen werden kann. Nadelhölzer sind oft keine Barfußdielen, d. h. hier ist es auf jeden Fall zwingend erforderlich, dass der Nutzer seine Füße in geeigneter Weise schützt.

Die oben aufgeführten Merkmale stellen somit technisch gem. BGB-Werkvertrag / VOB keinen Mangel dar.

Für die Sortierung von Terrassendielen gibt es keine Norm, da es nicht möglich ist, Holz nach optischen Eigenschaften zu normen. Hier gibt es lediglich statische Grundlagen. Danach wird die Größe der Äste oder Astansammlungen gem. der Norm DIN 4074 - Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 1: Nadelschnittholz und Teil 5: Laubschnittholz beurteilt, jedoch nicht die Optik. Für die Gebrauchstauglichkeit von Dielen gibt es zur Einschränkung (auch der Optik) folgende Beurteilungsgrundlagen:

1. Blitz- und Frostrisse; diese Dielen werden üblicherweise bei der Bearbeitung sofort aussortiert.
2. Risse quer zum Brett / senkrecht zur Faser; dies tritt nur bei Tropenhölzern auf, auch diese Dielen werden aussortiert.
3. Risse, die infolge von Schwund / Quellspannungen; diese resultieren aus der nicht einwandfreien Befestigung und zu geringen Abständen der Dielen untereinander.
4. Überzähnen / Versätze von mehreren Millimetern (> 4), die nicht mehr hinzunehmen sind (Stolperstellen).
5. Astlochausfälle; diese müssen gekittet werden.

Es sind sämtliche Holzmerkmale, die aus dem natürlichen Wuchs entstanden sind, hinzu-nehmen und zu tolerieren. Diese sind:
▪ Astwachstum
▪ Farb- und Holzstrukturunterschiede
▪ raue Stellen und Aufstellen der Holzfaser um die Äste herum
▪ Farbveränderungen, hervorgerufen von Licht (UV) und Vergrauen der Oberfläche
▪ Wasser- und Stockflecken beim Vergrauen der Dielen
▪ Insektenfraßgänge von Frischholzinsekten, sog. "Pinholes" (Nadelstiche)
▪ Auswaschungen von Holzinhaltsstoffen
▪ Reaktionsverfärbungen bei gerbstoffhaltigen Hölzern
▪ Bläue, wenn die Dielen vergrauen
▪ Rindeneinschlüsse
▪ Harzaustritte / Harzgallen

Bei der Verlegung von Terrassendielen gilt die Anwendungsempfehlung GD Holz Ter-rassen- und Balkonbeläge.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die aus dem natürlichen Wuchs entstandene Optik nicht zu bemängeln ist. Es wird auf BGB § 434 verwiesen. Dazu heißt es im Kommentar:

" ... ist auf den Durchschnittskäufer abzustellen, nicht auf im Einzelfall überzogene Ansprüche des jeweiligen Käufers, auch wenn sie vor dem Kaufabschluss für den Verkäufer erkennbar waren. Ein solcher Käufer, der höhere Anforderungen stellt, muss die gewünschte oder zu hoch geschraubte Beschaffenheit mit dem Verkäufer vereinbaren."

Besondere Anforderungen an Holzqualitäten (z. B. Astfreiheit) müssen vorher gesondert vereinbart werden und können im Nachgang nicht mehr gestellt werden.

Nach der Abnahme und der Überprüfung in Anwesenheit der am Bau beteiligten zu diesem Zeitpunkt können z. B. Äste zwar reklamiert werden, jedoch wäre der Austausch dann eine vergütungspflichtige Leistung.

Stand:
06/15

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