Lüftung innenliegender Räume

Mit Ausnahme einiger länderspezifischen baurechtlichen Vorschriften gibt es keine eindeutige Forderung oder Formulierung, dass innenliegende Räume zu belüften sind.

Vielmehr ergibt sich dies aus der in jeder Bauordnung verankerten Forderung, dass Gebäude und somit deren Räume nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten sind. Daraus resultiert zwangsläufig, dass in Räumen ohne Fenster für einen Mindestluftwechsel zu sorgen ist. Wie hoch dieser sein muss, richtet sich nach den Mindestforderungen wie z. B. Feuchteschutz zum Schutz des Gebäudes bzw. der Nutzung der Räume.

Halten sich Menschen in den Räumen auf (auch nur zeitweise) oder werden dort Gegenstände gelagert bzw. gibt es dort Emissionen, sind danach die Luftmengen zu bestimmen.

Hierfür sind dann die jeweiligen Normen maßgebend.

Es wird dringend empfohlen, innenliegende Räume - egal welcher Zweckbestimmung - immer zu belüften. Dies gilt insbesondere auch für fensterlose Kellerräume, in denen es nach Fertigstellung wegen der gegebenen Neubaurestfeuchte häufig zu Inventarschäden kommt.

Stand:
04/13

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