Bewegungsfugen

 Gebäudetrennfugen (auch Bauwerksfugen genannt)
Sie gehen durch alle tragenden und nichttragenden Teile des Bauwerks hindurch und müssen im Belag oder in der Bekleidung an der gleichen Stelle und in der von der Bauplanung vorgesehenen Breite übernommen werden (10-20 mm).

 Feldbegrenzungsfugen (Dehnungsfugen im Belag)
Sie begrenzen den Belag oder die Bekleidung und sind von der Oberfläche derselben bis auf den tragenden Untergrund oder bis auf die Abdeckung der Dämmung bzw. Abdichtung auszubilden (5 – 10 mm bis auf den Untergrund, mit entsprechender, Hinterfüllung, Rundschnur). Die Feldbegrenzung mit einer Dehnungsfuge im Belag sollte bei einem dunklen Fliesenbelag aus Naturwerkstein jeweils für eine Fläche von 25 – 30 qm vorgesehen werden. Das Längenverhältnis der Begrenzung der einzelnen Felder sollte das Verhältnis1:2 nicht überschreiten.

 Randfugen
Sie begrenzen den Belag im Übergang zu Wänden bzw. den Belag durchdringende Bauteile. Sie sind wie Feldbegrenzungsfugen auszubilden.

 Anschlussfugen
Sie sind zwischen unterschiedlichen Belägen bzw. Bekleidungen und bei angrenzenden Bauteilen sowie festen Einbauten erforderlich. Sie sind in der Regel bis auf den tragenden Untergrund oder bis auf die Abdeckung der Dämmung bzw. Abdichtung auszubilden (5-10 mm bis auf den Untergrund, mit entsprechender Hinterfüllung, Rundschnur).

Stand:
01/11

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