Drainung nach DIN 4095

Wasser tritt im Boden als Grundwasser, oder zeitweilig als Sicker- und Schichtenwasser auf. Der jeweilige Wasserstand im Boden wird unter anderem durch die Bodenart und -bestandteile oder Niederschlagsmengen beeinflusst. Bodenwasser, das mit Gebäudeteilen in Kontakt steht, kann diese durchfeuchten und schädigen. Eine Möglichkeit gefährdete Bauwerksteile gegen diese Feuchtigkeit zu schützen, ist das Ableiten des Bodenwassers über Dränagen.

Unter einer Drainage, auch als Dränage oder Dränung bezeichnet, versteht man im Bauwesen das unterirdische Abführen von Wasser mittels gelochter Rohre zum Feuchteschutz von Bauwerken bzw. bebauten Flächen.

Abb. 1 - Prinzipskizze Drainage am Gebäude (Quelle: Fa. REHAU Verkaufsprospekt 12/2009).

Die Anforderungen an eine funktionsfähige Drainage sind in DIN 4095 festgelegt. Sie besteht aus einer wasserdurchlässigen Schicht (Flächendrainage), die den gesamten erdberührten Teil des Bauwerkes umgibt, und einem Rohrleitungssystem (Drainagerohre) zum Ableiten des in der Flächendrainage anfallenden Wassers. Dieses wird an einem Tiefpunkt gesammelt und von dort, wenn möglich mit natürlichem Gefälle, ansonsten zum Beispiel mit Hilfe einer Pumpe (Hebeschacht), in die Vorflut eingeleitet.

Eine Drainage nach DIN 4095:1990-06 - (Dränung zum Schutz baulicher Anlagen) - besteht aus:

- Einer Kiesschicht zur Fassung des anstehenden Bodenwassers

- Einer Filterschicht aus Dränagekies und einem Filtervlies, damit kein Bodenmaterial in die Dränagerohre eindringt. Eingeschwemmte Bodenteilchen können die Dränagerohre verstopfen

- Dränagerohren zur Aufnahme und Ableitung des Wassers, mit Gefälle von mind. 0,5 % zur Hebeanlage verlegt.

- Revisionsschächten zur Wartung und Inspektion, damit Spülungen und Kamerabefahrungen durchgeführt werden können. Diese Schächte sollten an allen Richtungsänderungen gesetzt werden.

- Einer Ableitung des Dränagewassers aus den Sammelrohren in den Regenwasserkanal, die über ein geschlossenes Rohr erfolgen sollte.

- Einem Anschluss der Dränage an die Regenwasserkanalisation, muss rückstaufrei über einen Übergabeschacht mit automatisch arbeitender Hebeanlage erfolgen.

Als Drainagerohre an Gebäuden werden Kunststoffrohre aus PVC (Polyvinylchlorid) hart nach DIN 1187 Form A oder DIN 4262-1 verwendet.

Die DIN 4095 verlangt für die zu verwendenden Drainagerohre den Nachweis der Wasseraufnahme durch ein neutrales Prüfinstitut bei 0,2 m Druckhöhe über Rohrsohle und geradlinige Verlegung der Rohre. Letztere ist nur mit (steifer) Stangenware zu erreichen. Die häufig verwendete Rollenware ist grundsätzlich für den Einsatz in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau usw. gedacht, also nicht für eine Drainage an Gebäuden nach DIN 4095.

Der Hochpunkt der Drainagerohrsohle (unterer Teil des Dränagerohrs) darf hier 20 cm unter Oberkante Kellersohle nicht überschreiten. Der Rohrscheitel (obere Teil des Dränagerohrs) darf an keiner Stelle die OK Kellersohle übersteigen.

Abb. 2 - Drainagerohre nach DIN 1187 (Quelle: Fa. Rehau – Hersteller)

Abb. 3 - Drainagerohre nach DIN 4262 (Quelle: Fa. Rehau – Hersteller)

Abschließend ist Folgendes klarzustellen: Wenn durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, ein Aufstauen von Wasser verhindert wird, die Sohle und die Außenwände des Bauwerks auch in wenig durchlässigen Böden (k < 10-4m/s) nach DIN 18195 Teil 4 abgedichtet werden dürfen.

Stand:
08/10