Einbau von Whirlpool-Anlagen in Bädern von Mehrfamilienhäusern

Der Betrieb von Whirlpools in Wohneinheiten der Obergeschosse in Mehrfamilienhäusern ist mit Blick auf den Schallschutz problematisch.

In den letzten Jahren kam es durch Whirlpools in Objekten mit hohen Ansprüchen an den allgemeinen Wohnkomfort trotz erhöhter Schallschutzmaßnahmen häufig zu erheblichen Geräuschbelästigungen in angrenzenden Wohnungen.

Die allgemein gängige Abschirmung der Geräusche des Außenlärms führt zu wohltuend empfundenen tiefen Grundgeräuschpegeln in den Wohnungen. Diese liegen etwa bei 20 bis 25 dB(A). Zum Vergleich: 25 dB(A) sind mit Kleiderknistern gleichzusetzen. Wegen der Eliminierung oder zumindest starken Verminderung des Außenlärms nehmen Hausbewohner plötzlich Geräusche wahr, die sie vorher nicht als störend empfunden haben, wie: WC-Spülung, das Einlaufen von Wasser in Wannen, der Betrieb von Rollläden und besonders von Whirlpools etc.

Sollten trotzdem Whirlpool-Anlagen eingebaut und betrieben werden, ist sicherzustellen, dass die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sowie die Schallschutzstufe II der VDI Richtlinie 4100 (Schallschutz in Wohnungen) eingehalten werden. Der Nachweis sollte nicht nur auf die Grundlage der Herstellerangaben erfolgen, sondern zusätzlich anhand von Schallmessungen in den angrenzenden Wohnungen bestätigt werden.

Stand:
08/10