Fugen zwischen Außenwänden von Wohngebäuden und den Wänden von Fertiggaragen

Es gibt keine technischen Regeln zur Gestaltung dieser Übergänge.

Die Außenwände beider Gebäude sind allwettertauglich. Jedes Gebäude könnte singulär für sich stehen. Das Aneinanderfügen von Garage und Haus zieht nicht nach sich, dass der konstruktiv verbleibende Spalt (ca. 4 bis 8 cm) zwangsläufig in irgendeiner Weise verschlossen werden muss. Verschiedentlich liefern Hersteller von Fertiggaragen Kunststoffprofile, die lediglich die vertikalen Fugen an Vorder- und Rückseite der Garagen im Anschluss zu den angrenzenden Gebäuden abdecken. Dies erfolgt nur aus optischen Gründen, eine technische Forderung diesbezüglich gibt es nicht. Die Fuge oben kann man verschließen, muss es jedoch nicht.

Beim Verschluss der Fuge am Dachanschluss der Garage zum Haus ist zu beachten, dass dieser Übergang beweglich bleiben muss, da sich beide Gebäude unterschiedlich bewegen. Während das Wohngebäude nach einigen Jahren „zur Ruhe“ gekommen ist, unterliegt die Fertiggarage temperaturbedingt ständigen Längenänderungen. Ferner wäre zu beachten, dass der Fassadenbereich oberhalb des Garagendachs wie ein Gebäudesockel mit Vorkehrungen des Feuchteschutzes auszubilden ist.

Auch wenn oben die horizontale Fuge nicht verschlossen wird, wird empfohlen, bei WDVS-Fassaden eine Plattenreihe oberhalb des Garagendachs aus feuchtigkeitsunempfindlichen Wärmedämmplatten herzustellen.

Stand:
12/22