Brüstung / Umwehrung

Brüstungen sind anders als Umwehrungen („Geländer“) zu betrachten.

Bei Brüstungen, die im Vergleich zu 5 bis 6 cm dicken Umwehrungen wesentlich dicker sind, wird bei der Beurteilung deren Bauteiltiefe (ca. 30 bis 50 cm) mit berücksichtigt. Diese Wanddicke, zusammen mit dem aufgesetzten Blendrahmen des Fensters, "ersetzt" in der Betrachtung psychologisch Wandhöhe.

Für Wohngebäude gilt:
Fensterbrüstungshöhe bis 12 m Fallhöhe: 80 cm
Umwehrungshöhe bis 12 m Fallhöhe: 90 cm
Fensterbrüstungshöhe über 12 m Fallhöhe: 90 cm
Umwehrungshöhe über 12 m Fallhöhe: 110 cm

Eine reine Massivbrüstung bis 12 m (ohne Fenster) muss jedoch auch wieder mind. 90 cm hoch sein, darüber 110 cm.

Fallhöhe ist immer die Strecke von OKG bis OKFF.

Stand:
12/22