Beweissicherungsverfahren vor Beginn der Bauarbeiten

Unstimmigkeiten entstehen oft dann, wenn es am Baubestand infolge von nachbarlichen Neubauaktivitäten zu Schäden / Veränderungen kam oder gekommen sein soll und man vorher nicht den Bauzustand überprüft und in geeigneter Form dokumentiert hat.

In der Norm DIN 4123:2013-04 „Ausschachtungen, Gründen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“ heißt es unter Punkt 6.4 zur "Erkundung des bestehenden Gebäudes":

„Bei den örtlichen Untersuchungen ist der konstruktive Zustand des Gebäudes im Hinblick auf seine Standsicherheit sowie die Lastabtragung im Gebäude zu überprüfen. Insbesondere sind Art, Abmessungen, Gründungstiefe und Zustand der im Einflussbereich der Baugrube bestehenden Wände und Fundamente festzustellen. Die Lage von Versorgungs- und Abwasserleitungen sowie anderer baulicher Anlagen ist zu erkunden.“

Wesentlich ist die Anmerkung in diesem Punkt 6.4:

„Es wird empfohlen, im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens vor Beginn der Bauarbeiten unter Mitwirkung aller Beteiligten den Zustand der bestehenden Gebäude festzustellen und Höhenmesspunkte, ggf. auch Verschiebungsmesspunkte einzumessen (s. Norm DIN 4107).“

(DIN 4107 - Geotechnische Messungen)

Stand:
01/12
1. Novellierung 05/15