Abdichtungen in Waschkellern, HausanschlussrĂ€umen, MĂŒllkellern, HeizrĂ€umen usw.

Waschkeller, HausanschlussrĂ€umen, MĂŒllkellern, HeizrĂ€umen usw.sind keine NassrĂ€ume. GemĂ€ĂŸ DIN 18195 T1:2000-08 „Bauwerksabdichtungen“, Teil 1 „GrundsĂ€tze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten“, Punkt 3.31 wird ein Nassraum wie folgt definiert:

„Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfĂ€llt, dass zu einer Ableitung eine FußbodenentwĂ€sserung erforderlich ist. BĂ€der im Wohnungsbau ohne Ablauf zĂ€hlen nicht zu den NassrĂ€umen.“

In den o. g. RĂ€umen ist ein Wasseraufkommen, das einen Bodenablauf zur EntwĂ€sserung benötigt, nicht gegeben. In diesen RĂ€umen kommt es nur dann zu einem erhöhten Wasseraufkommen, wenn an der Heizungsanlage, sonstigen Installtionen bzw. an einer der Waschmaschinen ein Schaden eintritt. Um bei solchen HavariefĂ€llen grĂ¶ĂŸere SchĂ€den zu vermeiden, ist es heutzutage ĂŒblich, in solchen RĂ€umen BodenablĂ€ufe anzuordnen. Solche AblĂ€ufe lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass es sich bei diesen RĂ€umen um NassrĂ€ume gemĂ€ĂŸ der vorgenannten DIN handelt. Der Fußbodenablauf ist als eine zusĂ€tzliche Sicherungsmaßnahme zu bewerten, um SchĂ€den von GebĂ€uden fernzuhalten.

Um weitergehende SchÀdigungen des GebÀudes (z. B. durch Eindringen von Feuchtigkeit unter den Estrich) zu vermeiden, sind in den genannten RÀumen die Fugen zwischen dem Estrich und aufgehenden Bauteilen zu versiegeln.

Eine Abdichtung des Bodens ist in diesen RÀumen weder in den einschlÀgigen Vorschriften gefordert noch notwendig.

Stand:
01/10