Mineralwollplattenstreifen im WDVS ĂŒber Fensteröffnungen

Der Einbau von MineralwolldĂ€mmplattenstreifen an OberflĂ€chen von AußenwĂ€nden (z. B. WDVS) ĂŒber Fensteröffnungen mit Höhen von 25 cm soll den BrandĂŒberschlag von Geschoss zu Geschoss verhindern. Der Einbau dieser Streifen wurde erstmalig im Jahre 1997 gefordert, und zwar im Zusammenhang mit der erstmaligen Zulassung von WĂ€rmedĂ€mmverbundsystemen mit Dicken von mehr als 10 cm. Vorgeschrieben ist der Einbau dieser Streifen fĂŒr GebĂ€ude "mittlerer Höhe".

Laut Landesbauordnung NRW § 2 / Begriffe, Abs. 3 gilt:

"(3) GebĂ€ude geringer Höhe sind GebĂ€ude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit AufenthaltsrĂ€umen im Mittel mehr als 7 m ĂŒber der GelĂ€ndeoberflĂ€che liegt. GebĂ€ude mittlerer Höhe sind GebĂ€ude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m ĂŒber der GelĂ€ndeoberflĂ€che liegt. HochhĂ€user sind GebĂ€ude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m ĂŒber der GelĂ€ndeoberflĂ€che liegt."

Die Fußböden von AufenthaltsrĂ€umen der meisten Ein- und ZweifamilienhĂ€user liegen in geringeren Höhen als 7 m ĂŒber GelĂ€ndeoberflĂ€che. Diese Bauten sind in der Regel als GebĂ€ude geringer Höhe einzustufen. Dort kann das WDVS die Brandklasse "normal entflammbar" aufweisen, d. h. es brauchen ĂŒber Fensteröffnungen keine Mineralwollplatten eingebaut zu werden.

Diese Regelung findet sich in der Landesbauordnung NRW § 29 / WÀnde, Decken und DÀcher (1) Tabelle, Zeile 3 wieder.

MineralwolldĂ€mmplattenstreifen sind ĂŒber Fenstern an GebĂ€uden mittlerer GrĂ¶ĂŸe einzubauen. Hier ist die Brandklasse "schwer entflammbar" einzuhalten.

Bei HochhÀusern muss der DÀmmstoff "nicht brennbar" sein.

Falls hinsichtlich des Brandschutzes fĂŒr GebĂ€ude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit AufenthaltsrĂ€umen im Mittel mehr als 7 m ĂŒber der GelĂ€ndeoberflĂ€che liegt, keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, ist ein Einbau dieser MineralwolldĂ€mmplattenstreifen nicht erforderlich.

Stand:
11/09