Ersatzvornahmekosten / Schadensersatz
Die Aufforderung zur Mangelbeseitigung "in angemessener Zeit", "umgehend" oder "so schnell wie möglich" ist ausreichend
Ein Fristende muss nicht benannt werden.
Stand:
10/09
Ersatzvornahmekosten / SchadensersatzDie Aufforderung zur Mangelbeseitigung "in angemessener Zeit", "umgehend" oder "so schnell wie möglich" ist ausreichend |
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