Altbaukeller

In Kellergeschossen, die vor Mitte des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, sind verschiedentlich geringe Feuchtigkeitserscheinungen anzutreffen, die überprüfen und zu beurteilen sind. Sie sind von ihrer Art und Ausprägung her oft als belanglos und überwiegend als unbedenklich zu bezeichnen.

Die Schädigungen werden meistens nicht von eindringendem Grundwasser, was vermeintlich zu hoch ansteht, sondern von sehr geringen Mengen von Niederschlagswasser aus dem angrenzenden Erdreich verursacht. Bei den im Inneren der Keller angetroffenen Erscheinungen handelte es sich um Auslaugungen (sgn. Ausblühungen / Salzablagerungen), die dann entstehen, wenn Wasser durch mineralische Baustoffe „wandert“. Dabei werden lösliche Bestandteile aufgenommen, die dann an der Raumseite – nach Verdunstung des Wassers – zurückbleiben. Die dabei entstehenden Ablagerungen sind mineralisch. Es handelt sich um Salze. Organische Substanzen (z. B. Schimmel) sind in diesen Fällen kaum anzutreffen.

Zumeist ist auch das Raumklima in den überprüften Kellerräumen nicht zu beanstanden; es „müffelt“ nicht, wenn die Räume normal belüftet werden.

Mit Blick auf das Alter dieser Gebäude kann nicht erwartet werden, dass die Außenwände der Untergeschosse insgesamt bautechnische Merkmale aufweisen, wie sie bei heutigen Neubaukellern üblich sind. Von ihrer Konzeption her hatten Keller damals überwiegend technische und Lagerzwecke zu erfüllen. So befanden sich darin üblicherweise die Heizanlage nebst einem umfangreichen Brennstoffvorrat (Holz und Kohle), Lebensmittelvorräte (Kartoffeln, Kohl, Eingewecktes usw.), manchmal Weinflaschen und oft auch eine Waschküche.

Feuchtigkeitsempfindliche Materialien (Textilien, Leder, Papier, Pappe, Holz, Gips usw.) wurden früher nicht in Kellern gelagert, denn die Außenwände und die Böden waren nicht so beschaffen, dass sie ausreichend wasserundurchlässig waren. Dafür bestand auch gar keine Notwendigkeit. Man war der Ansicht, dass eine gewisse Feuchtigkeit für die vorgesehenen Zwecke unschädlich sei.

Mit Veränderung der Heiztechnik (Öl oder Gas statt Kohle) der Einführung von elektrisch betriebenen Wasch- und Trockengeräten und der nicht mehr erforderlichen größeren Lebensmittelbevorratung änderte sich im Laufe der Jahrzehnte die Zweckbestimmung von Kellerräumen grundlegend. Sie haben nun völlig andere Aufgaben zu erfüllen und durften nicht mehr feucht sein.

Bei Neubaukellern lässt sich dies problemlos mit entsprechenden baulichen Vorkehrungen oder Abdichtungssystemen realisieren. Altbaukeller müssten dagegen – bei Bedarf oder Erfordernis – mit sehr hohem Aufwand nachträglich abgedichtet werden.

Zur Herstellung eines optisch akzeptablen Zustands könnte man geschädigte Bereiche mit einem sgn. Sanierputzsystem zu versehen. Dieser Putz ist in der Lage, über einen längeren Zeitraum innen „ankommende“ Salze und Mineralien zu speichern und gleichzeitig die vorhandene Feuchtigkeit an die Raumluft abzugeben. Dadurch kann es über eine gewisse Zeit nicht mehr zu den störenden Putz- und Farbablösungen kommen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei geringen Feuchtigkeitserscheinungen in Altbaukellern um eine unerhebliche bauliche Unzulänglichkeit handelt, die für einen solchen Keller typisch und als normal anzusehen ist.

Stand: 07/09