Notwendigkeit von Anschlageinrichtungen auf Dächern

Flachdachflächen werden zunehmend als Gründächer mit und ohne Retention oder als Aufstellflächen für technische Gebäudeausrüstung (Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Klima- und Lüftungsgeräte) genutzt. Somit wird das Betreten solcher Dachflächen nicht nur für die Wartungsarbeiten der Dachberufe sondern auch für atypische Dachberufe wie Lüftungstechniker, Anlagenbauer und Installateure bis hin zum Gärtner notwendig.

Die Flachdachfläche, die üblicherweise einmal jährlich vom Dachdecker zu Wartungsarbeiten begangen wurden, „wandelt“ sich zu einem Arbeitsplatz, der mehrmals jährlich, bei jeder Witterung und zu jeder Tages- und Nachtzeit von atypischen Berufsgruppen, begangen werden muss.

Seit längerem gab es in verschiedenen Normen z. B. der Norm DIN EN 13374: 2019-06: Temporäre Seilschutzsysteme – Produktfestlegungen – Prüfverfahren oder der Norm DIN 4426: 2017-01: Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze Hinweise zum Schutz der Mitarbeiter. Seit August 2015 sind die notwendigen Leistungen zum Schutz der Mitarbeiter hierzu in der DGUV Information 201-056: Planungsgrundlagen für Anschlageinrichtungen auf Dächern, Ausgabe 2012 – aktualisierte Fassung August 2015 zusammengefasst.

Für die notwendigen Schutzmaßnahmen wurde in der vorgenannten Information der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine Tabelle (Punkt 4, 4.1 Mindestausstattung von Dächern und Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz) erarbeitet, die sich in Berufsgattung (Personengruppen) und Nutzungskategorien (Nutzungs- und Wartungsintensität) unterscheiden. Eingeteilt nach den vorbenannten Bereichen ergibt sich eine Ausstattungsklasse 1 bis 4.

Einfach erklärt ergibt sich aus einer geringen Wartung (einmal jährliche Wartung der Dachfläche von einem Dachdecker) eine geringe Ausstattungsklasse, hier die 1. Das ist die einfachste Ausstattung, hier könnte der Dachdecker sogar die Dachfläche mit mobilen Anschlagpunkten und seiner persönlichen Schutzausrüstung die Dachfläche begehen.
Schon bei einem begrünten Dach wird die Ausstattungsklasse 2 erreicht, da die Gründächer mindestens zweimal im Jahr, eventuell auch von einem Gärtner, gewartet werden müssen. Bei solchen Dächern sollte dann schon mit mehrere Einzelanschlagpunkte oder direkt mit Seilsystemen die notwendigen Begehungen geplant werden.

Technische Gebäudeausrüstungen auf Dachflächen erhalten mehrmals jährlich, eventuell auch bei Notfällen in der Nacht oder bei schlechter Witterung, notwendige Wartungen. Mit solchen Dachlandschaften werden Anforderungen an die Ausstattungsklasse 3 ausgelöst. Unter anderem müssen dann festverlegte Verkehrswege zu den Aufbauten führen. Dazu kann auch ein seitliches Geländer zur Verhinderung des Betretens der Dachbereiche mit niedrigeren Ausstattungsklassen und eine Beleuchtung der Verkehrswege gehören.
Bei der Nutzung von Dachflächen mit öffentlichen Personenverkehr wird die höchste Ausstattungsklasse 4 notwendig. Die Verkehrswege und Arbeitsplätze sind entsprechend den Bauvorschriften auszuführen.

Hinweis: Auch bei Satteldächern gilt es den Schutz vor Absturz einzubauen. Beachten Sie aus diesem Grund die Seite 12 der oben genannten Information 201-056, Absatz 2.3 Empfohlene Ausführung für Satteldächer.

Stand:
12/21