Anschluss von Balkon-, Loggien- oder Terrassenabläufen an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen
Die Norm DIN 1986-100 liegt in einer novellierte Fassung vom Mai 2008 vor; sie gilt für Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in allen Gebäuden und auf Grundstücken in Verbindung mit den Normen DIN 1986-3, DIN 1986-4, DIN 1986-30, DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5, DIN EN 752 sowie DIN EN 1610, die überwiegend mit Freispiegelleitungen betrieben werden. Die Normen DIN 1986-100 vom März 2002 und DIN 1986-100 Berichtigung 1 vom Dezember 2002 wurden ersetzt.
In der Neufassung heißt es unter dem Punkt 5.10 „Balkone und Loggien“, 2. Absatz:
„An Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen dürfen zur Vermeidung von Überflutungen auf den darunter liegenden Etagen keine Balkon-, Loggien- oder Terrassenabläufe angeschlossen werden, auch dann nicht, wenn Notentwässerungen in der Brüstung vorhanden sind.“
In der außer Kraft gesetzten Norm DIN 1986-100 vom März 2002 hieß es hierzu unter dem Punkt 9.1 „Grundsätze“:
„… sofern die Brüstungen nicht allseits umschlossen sind, darf das Regenwasser in die Fallleitung der Dachentwässerung eingeleitet werden“.
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Dieser letzte – "außer Kraft gesetzte" – Hinweis ist bemerkenswert. Es erschließt sich von selbst, dass es in diesem Fall nicht zu dem befürchteten Rückstau kommen kann; Wasser würde zügig über die freien Ränder ablaufen.
Update 2018:
Im Dezember 2016 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit den Normen DIN EN 752 und DIN EN 12056“.
Es wurde u. A. zum Punkt 5.10 „Balkone und Loggien“ eine Änderung vorgenommen:
Das generelle Verbot für den Anschluss von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen, Loggien und Terrassen an Regenwasserfallleitungen von Dachentwässerungen wurde auf-gehoben. Der Anschluss ist nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen.
Wie bereits 2009 aufgeführt (s. o.), ist ein Rückstau für diese Flächen unschädlich, weil das Wasser über die freien Ränder, die unterhalb der vertikalen Abdichtungsanschlusshöhen liegen müssen, abfließen kann.
Stand: 07/09 und 10/18