Selbsttätiges Öffnen bzw. Schließen von Fenster- und Türflügeln
Unabhängig vom Produkt des Beschlages / der Scharniere / der Bänder kommt es häufig zu ungewollten Bewegungen von Fenster- und Türflügeln. Im nicht verschlossenen / verriegelten Zustand gehen die Flügel auf oder sie fallen zu.
Der Grund hierfür ist ein Drehmoment, welches bei geöffneten Flügeln auftritt, wenn es sehr geringe – jedoch gem. DIN 18202 zulässige – Schiefstellungen der Rahmen gibt. Auch leichter Luftzug wirkt sich förderlich aus.
Bei den üblichen leichtgängigen Beschlägen führt dies häufig zum Zufallen oder Aufgehen der Flügel. Normen oder andere technische Regelwerke gibt es für diesen Bereich nicht.
Solange der Einbau einwandfrei ist, sind diese Bewegungen nicht zu beanstanden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Fenster oder Türen nach o. g. Norm waagerecht und lotrecht eingebaut sind.
Die Bewegungen der Flügel können durch sogenannte Feststellbremsen (Scheren) verhindert werden. Diese werden teilweise bereits mitgeliefert; sie können aber auch ohne Probleme nachträglich montiert werden.
Stand: 06/09