Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
(entnommen der Asbest-BroschĂĽre des Abfallbetriebes des Kreises Viersen, s. Link unten)
Was ist Asbest?
Asbest ist eine Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, feinfaserige Minerale. Das aus langen dünnen Fasern bestehende Mineral Asbest galt in der Vergangenheit als „Wundermaterial“, das aufgrund seiner Eigenschaften universell eingesetzt wurde.
ist chemisch sehr stabil
ist extrem hitzebeständig
hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit
weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf
lässt sich gut in Bindemitteln verarbeiten.
Man unterscheidet zwischen zwei Sorten Asbest:
schwach gebundenem Asbest = Weichasbest
fest gebundenem Asbest = Asbestzement.
Nicht nur zur Wärmedämmung in Kraftwerken oder im Schiffsbau, sondern auch zum Brandschutz in öffentlichen Gebäuden und Hochhäusern, zur Isolation in Elektrogeräten, an Heizungen oder als Asbestzement in sehr vielen Gebäuden, Asbest war in allen Lebensbereichen anzutreffen. Dass dieses „Wundermineral“ auch Gesundheitsgefahren mit sich bringt, wurde schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkannt, die ersten Schutzvorschriften gab es allerdings erst 1972.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Bei den Asbesten handelt es sich um eine Gruppe von Mineralien, die aus feinsten Fasern bestehen, welche bei mechanischer Einwirkung leicht freigesetzt und dann eingeatmet werden können. Oft sind die Fasern so dünn, dass ihre genaue Struktur erst im Elektronenmikroskop zu erkennen ist. Asbest besitzt sehr hohe Spaltbarkeit entlang dieser feinen Fasern. Freigesetzte, für das Auge nicht sichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern gefährden die Atemwege. Besonders kritisch sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen und vom Körper nicht zersetzt werden können. Sie wirken dort eindeutig krebserregend. Bekannte Krankheitsbilder sind z. B. Asbestose (Staublunge) und Lungenkrebs.
Wo wurde Asbest eingesetzt?
Asbest wurde zur Herstellung von Asbestzementprodukten, Isolier- und Dämmmaterialien, Brandschutzplatten, Fußbodenbelägen und Dichtungen verwendet. Den mit Abstand größten Anteil von ca. 80% nehmen dabei Asbestzementprodukte ein – zum Beispiel damals bekannt unter den Markennamen Eternit oder Fulgurit.
Heute im Handel befindliche neue Faserzementprodukte mit den Markennamen Eternit und Fulgurit enthalten natĂĽrlich kein Asbest mehr.
In der Bauindustrie wurden verschiedene Asbestzementprodukte eingesetzt:
Fassadenbekleidungen
Dacheindeckungen
Abfluss- und Abwasserrohre
LĂĽftungs- und Abgasrohre
Formstücke wie Dachabläufe
Fensterbänke und Blumenkästen
Der wesentlich gefährlichere Weichasbest kam vor allem zum Einsatz in:
Dämm-, Isolations- und Feuerschutzmaterialien
Leichtbauplatten (z. B. Promabest, Sokalit, Neptunit)
Spritzasbest
asbesthaltigen Geweben
Dichtungsmaterial
Bodenbelagsplatten: Flex-Platten
Wandbelägen aus Cushion-Vinyl
elektrischen Geräten (z.B. Nachtstromspeicheröfen, Boiler)
Asbesthaltige Materialien können z.B. in folgenden Geräten und Bauteilen enthalten sein:
Elektro-Heizgeräte: Speicherheizgeräte, Kachelöfen, Direktheizgeräte, Heizstrahler
Wärmetechnik: Brut- und Trockenöfen, Härte- und Glühöfen
Heizungstechnik: Heizkessel, Gaswasserheizer, Lufterhitzer
Haushaltsgeräte: Elektroherde, Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte
Lüftungs- und Brandschutztechnik: Wärmerückgewinnungsanlagen, Brandschutzklappen,
Brandschutzventile, BrandschutztĂĽren, Brandschutztore
Elektrotechnik: Sicherungskästen, Hochspannungsverteiler
Hinweise auf die möglichen Verwendungen von asbesthaltigen Materialien finden Sie auch im „virtuellen Asbesthaus“.
(Quelle aus der Schweiz, rechtlichen Regelungen aus Deutschland beachten)
www.suva.ch/asbesthaus
Bis wann wurden asbesthaltige Baustoffe eingebaut?
Erste Verbote für den Einbau von Asbestprodukten – z. B. für Isolier- und Dämmmaterialien – galten ab Oktober 1986. Jedoch durften bis dahin produzierte Materialien noch bis Ende 1990 verarbeitet werden. Der Einbau von großformatigen Platten und Wellplatten aus Asbestzement war noch bis Ende 1991 erlaubt. Asbesthaltige Dichtungen und Rohre aus Asbestzement durften im Tiefbau noch bis Ende 1994 eingebaut werden.Ab 1984 galt das Verbot für die Verwendung von Asbest in Nachtspeichergeräten.
Eine Auflistung von Modellen asbesthaltiger Nachtspeichergeräte und entsprechende
Entsorgungsempfehlungen finden Sie auf Seite 7.
Wie kann man Asbest erkennen?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Ihnen vorliegende Material Asbest enthält, gibt es eine Möglichkeit, dies kostenpflichtig überprüfen zu lassen. Dazu muss lediglich eine kleine Materialprobe - staubdicht verpackt - zur Untersuchung in ein Labor geschickt werden (bitte vorher Kontakt aufnehmen!). Möglich ist eine solche Analyse z. B. in folgenden Einrichtungen:
GSA – Gesellschaft für Schadstoffanalytik mbH
Homberger StraĂźe 6
40882 Ratingen
Tel. 0 21 02 - 89 29 895
www.gsa-ratingen.de
TĂśV Rheinland LGA Products GmbH
B. Koch
Am Grauen Stein
51105 Köln
Tel. 02 21 – 806 – 14 00
www.tuv.com/de/deutschland/home.jsp
WESSLING GmbH
Am Umweltpark 1
44793 Bochum
Tel. 02 34 – 68 97 – 0
www.wessling.de
ALBO-tec
AktienstraĂźe 232
45473 MĂĽlheim
Tel. 0208 – 38 83 71 – 0
www.umweltanalytik-bodenmechanik.de
Was muss beim Umgang mit Asbest beachtet werden?
Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten muss sichergestellt sein, dass Gesundheit und Umwelt nicht durch freiwerdende Asbestfasern gefährdet werden.
Weichasbest: Aufgrund der schwachen Bindung der Fasern können bereits durch leichtes Anstoßen
oder Erschütterungen Asbeststäube in die Luft gelangen.
Asbestzement: Asbestfasern liegen relativ fest und ungefährlich eingebunden vor. Zu einer Freisetzung von gefährlichen Fasern kann es jedoch kommen durch:
Abrieb (z.B. Verwitterung)
Anbohren
Zerbrechen
Zerteilen (Winkelschleifer)
Schleifen
BĂĽrsten
Reinigen (Hoch- und Niederdruckreinigen)
Diese Tätigkeiten gehören zu den „verbotenen Arbeiten“ im privaten und gewerblichen Bereich!
Weitere Hinweise sind unter dem unten genannten Link zu finden.
Stand: 05/12