Entsorgung von Asbestzementabfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) aus Privathaushalten
Asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) bestehen aus Fasern und Stäuben, die bei einer mechanischen Bearbeitung und beim Transport leicht freigesetzt und dann eingeatmet werden können. Beim Umgang mit diesen Materialien ist besondere Vorsicht geboten. Die lungengängigen Fasern oder Stäube können gesundheitliche Schäden (meist krebserregend!) verursachen, daher sollte bei Arbeiten mit diesen Materialien Schutzkleidung getragen werden.
Nach 1991 hergestellte Eternitplatten enthalten keine Asbestfasern mehr (Nachweis?)
Seit Juni 2000 durfte nur noch Mineralwolle verkauft werden, die nicht mehr krebserregend wirkt. Dennoch ist ein vorsichtiger Umgang zu empfehlen - unten genannte Verpackungsregeln sind einzuhalten, auch die von diesen Materialien freigesetzten Stäube sind gesundheitsschädlich (Reizung der Atemwege).
Beispiele:
Asbestzementprodukte
Fassadenbekleidungen
Dacheindeckungen
Abfluss- u. Wasserrohre
Lüftungs- u. Abgasrohre
Formstücke wie Dachabläufe
Fensterbänke u. Blumenkästen
KMF (Glas-, Stein- u. Schlackenwolle)
Verwendung im Wärme- u. Schallschutz:
in Innen- u. Leichtbauwänden
Akustikdecken
Dachausbau
Trittschalldämmung unter Estrich
Wärmedämmung in Rollladenkästen
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und KMF
Beide Abfallarten müssen zum Transport und zur Entsorgung entsprechend den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRG) verpackt werden.
Dazu eignen sich gut verschließbare Gewebesäcke (sgn. Big Bags), reißfeste und zugeschnürte Kunststoffsäcke oder Kunststofffolien (für Asbest mit einer Mindestdicke von 0,4 mm – Stöße sind zu überlappen und mit Klebeband zu verkleben). Solche Verpackungsmaterialien sind z.B. im Baumarkt zu erwerben.
Stand: 04/09