Estrichrandstreifen

Estrichrandstreifen sind ein Bestandteil des Systems „Schwimmender Estrich“. Bei dieser Est-richbauart handelt es sich um eine Konstruktion, bei der die massive Estrichplatte unten und an den Seiten mit Dämmstoff umschlossen ist und darin gewissermaßen schwimmt. Das Ziel dieser Bauweise ist es, Trittschallübertragungen in die Umfassungskonsruktionen (Rohdecke, Wände) zu minimieren.

Um auch beim Aufbau von Bodenbelägen Körperschallbrücken zu vermeiden, muss die Tren-nung bis an die Unterkante der evtl. einzubauenden Sockel erhalten bleiben. Werden die Trennstreifen zu tief – also estrichbündig – abgeschnitten, kann es bei jeder Bodenbelagsform (Teppich, Fliesen, Parkett usw.) zum Eindringen von Ausgleichsmassen, Klebern, Fugmörteln usw. in den Randanschluss kommen und zu unzulässigen Trittschallbrücken führen.

Es entspricht den allgemeinen Handwerksregeln und dem aktuellen Stand der Bautechnik, die Estrichrandstreifen im Zuge von Malerarbeiten bis auf einen Rest von 1 cm bis 1,5 cm abzu-schneiden. Die endgültige Kürzung hat dann erst nach dem Einbau der Bodenbeläge – vor dem Anbringen der Sockel – zu erfolgen.