RAL-Montage

Kaum ein Begriff sorgt beim Thema Fenstereinbau für mehr Verständnisprobleme als der Begriff "RAL-Montage", denn jeder versteht etwas anderes darunter.

Eine RAL-Montage kann und darf nur derjenige anbieten und ausführen, der das RAL-Gütezeichen "RAL-Montage" führt. Ein Betrieb, der mit der RAL-Montage wirbt, aber das Gütezeichen des RAL-Ausschusses nicht führt, handelt wettbewerbsverzerrend.

Sicherlich ist mit dem Begriff meistens ein Fenstereinbau gemäß den Ausführungsbeispielen des "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., Frankfurt, gemeint, bzw. eine Einbausituation die außen dauerhaft und schlagregendicht und innen luftdicht nach dem Prinzip "innen dichter als außen" ausgeführt wird.

Ein Fensterbaubetrieb, der das Gütezeichen "RAL-Montage" erworben hat und eine dementsprechende Montage durchführt, unterliegt der Fremdüberwachung, z.B. durch das ift-Rosenheim. Die Fenstermonteure werden regelmäßig geschult, die Fenstermontagen geplant und protokolliert und es ist damit zu rechnen, dass Mitarbeiter des ift-Rosenheim die Ausführungen des Montierenden an der Baustelle prüfen. Für einen Betrieb, der "nur" eine Montage gemäß des oben genannten Leitfadens anbietet und durchführt, gilt dies nicht.

Auftraggebern wird empfohlen, genau die Bedeutung dieses Begriffes "RAL-Montage" zu hinterfragen, wenn der in Angeboten oder Auftragsbestätigungen verwendet wird. Dasselbe gilt für den Fensterbaubetrieb, wenn er in den Ausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber und Architekten auf Forderungen stößt, die einen "RAL-Einbau" oder einen "Einbau nach EnEV" verlangen. Die EnEV fordert lediglich, dass die Fugen der wärmeübertragenden Außenhülle des Gebäudes dem Stand der Technik entsprechend dauerhaft luftdicht zu gestalten sind. Ohne Kenntnis der Einbausituation kann der Anbietende hier keinen Preis ermitteln, weil er die Randbedingungen nicht kennt.

Bauaufsichtlich zugelassene Produkte für die Fensterabdichtung gibt es nicht. Diese Zulassungen werden ausschließlich vom DiBT in Berlin erteilt, und dies erteilt hierfür keine Zulassungen weil die Abdichtungsmaterialien von untergeordneter Bedeutung sind. Daher kann der Verarbeiter, wenn in der Ausschreibung / dem Bauvertrag keine bestimmten Produkte vorgeschrieben sind, auf Produkte zurück greifen, die allein aufgrund der Produktbeschreibung als geeignet einzustufen sind. Etwas anderes sieht es für Betriebe aus, die mit dem RAL-Gütezeichen "Montage" werben und dementsprechende Montagen anbieten: sie müssen auf geprüfte und bewährte Materialien zurück greifen. Dauerhaft muss die Abdichtung aber in jedem Fall sein, egal ob RAL vereinbart wurde oder nicht. Das Risiko bei der Verarbeitung ungeprüfter Produkte liegt beim Verarbeiter.

Sowohl die EnEV als auch die aaRdT fordern die luftdichte Ausbildung der raumseitigen Fensteranschlussfuge. Während die EnEV hier auf die Vermeidung unkontrollierbare Verluste erwärmter Raumluft reflektiert, ist der Hintergrund der Anforderungen in den aaRdT bauphysikalischer Natur dahingehend, dass das Eindringen feuchter Raumluft in den Fensteranschlussfugenbereich mit einem einhergehenden Kondensatausfall einschl. Schimmelbildung verhindert werden soll.

Stand: 04/09

Anmerkung:

RAL wurde am 23.4.1925 von der dt. Industrie und der Reichsregierung der Weimarer Republik als „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ gegründet und ist seit 1980 als RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. mit Sitz in Sankt Augustin tätig.


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