Wasserarten im Boden

Maßgeblich für die Abdichtung von Bodenplatten sind die Normen DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ und DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“.

Abdichtungen erdberührter Bauteile haben primär die Aufgabe, Bauwerke vor Oberflächenwasser sowie vor dem im Boden vorhandenen Wasser zu schützen.

Bei den im Boden vorhandenen Wasserarten unterscheiden die Normen zwischen Kapillarwasser, Haftwasser, nicht stauendem und aufstauendem Sickerwasser sowie Grundwasser.

Kapillarwasser kommt in schluffigen Sanden, Schluffen und Tonen vor, wo es entgegen seiner Schwerkraft kapillar aufsteigen kann. Dieser Kapillareffekt wird bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von k > 10-4 m/s aufgehoben.

Unter Haftwasser ist das Wasser zu verstehen, welches bei bindigen Böden gebunden ist.

Als nicht stauendes Sickerwasser bezeichnet man das nicht an der Oberfläche abfließende oder verdunstende Niederschlagswasser, welches in gut durchlässigen Sand- oder Kiesböden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von k > 10-4 m/s unter Einwirkung der Schwerkraft rasch und vor allem ungehindert in den tieferen Baugrund bis zum Grundwasser versickern bzw. abfließen kann.

Nicht stauendes Sickerwasser übt – bezogen auf ein in das Erdreich einbindendes Bauwerk – keinen hydrostatischen Druck auf die Bauteile aus.

Liegen wenig durchlässige Bodenschichten vor (k < 10-4 m/s), versickert das Wasser im Bo-den dagegen nur sehr langsam und es bildet sich – wiederum bezogen auf das Bauwerk – zumindest zeitweise drückendes Wasser. Es wird vom sogenannten aufstauenden Sickerwasser gesprochen.

Sofern im Baugrund nahezu undurchlässige Bodenschichten vorliegen und ein langsames Versickern des im Boden vorhandenen Wassers nicht mehr stattfindet, sodass sich das Wasser dauerhaft aufstaut, ist von Grundwasser die Rede.

Stand:
06/19