Oberflächenschutzsysteme auf Parkdecks
Würde man eine Empfehlung für ein Oberflächenschutzsystem für Parkdecks nach der derzeit gültigen Instandsetzungsrichtlinie aussprechen, so wären dies mindestens ein OS 13, besser ein OS 11. Leider haben sich diese Beschichtungssyteme in der Praxis häufig nicht bewährt. Der zu beobachtende Schadensprozess ist dabei stets gleich.
Bei einem OS 11 bilden sich zunächst Krakeleerisse in der dünnen und harten Kopfversiegelung. Danach wird das Abstreugranulat aus der weichen Beschichtungsmatrix durch die Traktion der PKW-Reifen herausgedreht, was zunächst kleine Löcher hinterlässt, durch die Feuchtigkeit und Auftausalze eindringen können. Nach diesem Beginn der Ablösung schreitet die weitere mechanische Zerstörung schnell fort.
Durch diese Erfahrungen gewarnt, bemühte man sich mit der Klasse OS 13 eine etwas festere Lösung zu entwickeln. Im Laufe der Diskussion wurde durch eine wieder vorgetragene Forderung nach größerer Rissüberbrückungsfähigkeit diese Klasse so nah an das vorherige Bild der OS 11 herangeführt, dass hiervon keine wesentlich bessere Überlebensprognose zu erwarten war.
Eine Untersuchung der Schäden an älteren, beschichteten Parkhäusern bestätigte die in der Praxis beobachtete und auf dem Befahrbarkeitsstand nachgestellte Schädigung der OS11-Beschichtungen und zeigte auch, dass zu dünn aufgetragene Beschichtungen nach der alten Klasse OS 8 ebenfalls nicht in der Lage waren, den Beton vor Salzangriffen und Treibstoffkontamination zu schützen.
In Bestandsparkhäusern wurden überwiegend Risse mit einer Rissweite von > 0,4 mm gefunden. Die alten OS 11 Beschichtungen stellten aber nur eine Rissüberbrückungsmöglichkeit bis 0,2 mm sicher. Dies macht deutlich, dass weder ein altes noch ein neues System in der Lage ist, konstruktiv bedingte Risse zu überbrücken, was sich in den vergangenen Jahrzehnten auch nicht als notwendig erwiesen hat. Winzige Risse, die durch den Abbindeprozess des Betons entstehen, sind in ihrer Entwicklung zeitlich vor der jeweiligen Beschichtung abgeschlossen und werden durch die Grundierung und Kratzspachtelung in aller Regel hinreichend verschlossen.
Später auftretende Risse, die z. B. von festen Einbauten wie Treppenhäusern und Aufzügen sowie von Eckpunkten von Durchbrüchen für Rampen etc. ausgehen, sind meist nicht oder nur durch sinnvollere Konstruktionen zu verhindern und müssen durch Injektionen verschlossen werden. Fazit: OS 11 oder OS 13 bedeuten viel Aufwand, hohe Kosten, wenig Nutzen, kurze Lebensdauer.
Es ist derzeit geplant, die alte OS8-Beschichtung in einer ausreichenden Schichtdicke in der Neuauflage der Instandsetzungsrichtlinie wieder einzuführen. Nach unserer Erfahrung und Überzeugung sollte hierbei mit den Arbeitsgängen Grundierung, Kratzspachtelung, rutschsichere Nutzschicht und Kopfversiegelung eine Schichtdicke von mindestens 3 mm eingehalten und zusätzlich verlangt werden, dass die Schichtdicke an keiner Stelle eine Größe von 2,5 mm unterschreiten darf. Bei dieser Vorgehensweise wird die Fläche langfristig gegen Schadstoffeinflüsse abgedichtet, die Oberfläche gegen Verschleiß geschützt, mit höherer Rutschfestigkeit versehen und farbig gestaltet. Erfahrungen mit diesen Systemen liegen seit mehr als 35 Jahren vor.
Alle namhaften Hersteller sind in der Lage, ein solches System anzubieten.
Folgende Maßnahmen sind für eine erfolgreiche Bearbeitung der Oberflächen notwendig:
▪alle Risse mit einer Rissweite von >= 0,20 mm mit Epoxidharz kraftschlüssig verpressen
▪Planen und Ausschreiben eines Oberflächenschutzsystems analog des alten OS 8 mit ausreichenden Schichtdicken durch einen fachkundigen Planer
▪Abfräsen der Ãœberstände und Ablagerungen, sowie Korrektur der Einbauteile
▪kurz vor Beginn der Arbeiten für das OS 8 noch einmal alle bis dahin gegebenenfalls neu aufgetretenen Risse mit einer Rissweite von >= 0,20 mm mit Epoxidharz kraftschlüssig verpressen
▪Aufbringen des OS 8 nach den Herstellervorschriften (wichtig: Nur Produkte aus einem zugelassenen System verwenden, keine Hersteller mischen)
▪Abnahme der Leistungen durch einen fachkundigen Planer / Sachverständigen
▪Regelmäßige Wartung (mindestens einmal jährlich im Spätsommer/Herbst) der Oberfläche. (Sinnvoll: Wartung mit in die Ausschreibung aufnehmen).
Stand: 03/09