Belüftung fensterloser Räume innerhalb von Wohnungen

Dieser Sachverhalt ist in den Regelwerken bislang nicht eindeutig beschrieben. Es gibt die beiden bauaufsichtlich eingeführten Normen bzw. Normenreihen DIN 1946 „Lüftung von Wohnungen“ und die Norm DIN 18017-3:2009-09 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“.

Es wird in Objekten häufig eine Lüftung nach der Norm DIN 18017-3 ausgeführt. Da beide Normen aufeinander verweisen, sind auch beide Normen anzuwenden. Die Norm DIN 18017-3 gilt entsprechend ihres Titels nur für die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren, demzufolge finden sich dort keine Angaben zu Nebenräumen (z. B. Vorratsräumen).

Die Norm DIN 1946-6:2009-05 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ beschäftigt sich gesamthaft mit der einer Wohnung. Entsprechend ihres Anwendungsbereichs gilt sie folgendermaßen:

„Diese Norm gilt für die freie und für ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten).

Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten bzw. Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme unter Berücksichtigung bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer sowie energetischer Gesichtspunkte fest.

Somit gilt sie unabhängig des gewählten Lüftungssystems für die Lüftung von Wohngebäuden. Diese Norm beschreibt allgemeine Grundlagen und Vorgaben für die Ausführung und Planung einer Lüftung. Insbesondere fordert die Norm die Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

4, Lüftungskonzept - Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
4.1 Allgemeines

Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten.

Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat.

Das gilt auch, wenn nur einzelne, z. B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten.

Ein Lüftungskonzept sollte nach dem im Anhang B aufgeführten Schema erstellt werden. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.“

Aus diesem Abschnitt ergibt sich, dass ein Lüftungskonzept für die gesamte Nutzungseinheit zu erstellen ist. In diesem Abschnitt wird explizit von Nutzungseinheit gesprochen ohne die Art der Räume zu benennen. Somit sind alle Räume einzubeziehen. Es wird keine Ausnahme benannt. Im Gegenteil wird in der Norm unter Punkt „5.3.6. Allgemeine Anforderungen an Realisierung der Luftvolumenströme“ lediglich auf Folgendes hingewiesen:

„Sofern nach landesrechtlichen Vorschriften für besondere Räume konkrete Luftvolumen-ströme bzw. Lüftungssysteme gefordert werden, ist die Realisierung durch entsprechende lüftungstechnische Maßnahmen sicherzustellen.“

Daraus ergibt sich, dass evtl. weitere Vorgaben zu berücksichtigen sind, wie etwa die Mindest-Abluftvolumenströme aus der Norm DIN 18017-3. Dieser Punkt schließt aber weiterhin keine Räume aus.

Ferner definiert die Norm DIN 1946-6 als absolutes Minimum, welches sicherzustellen ist, die „Lüftung zum Feuchteschutz“ über eine „Freie Lüftung“. In dem entsprechenden Abschnitt (5.3.6.2 Freie Lüftung) heißt es:

„Für die gesamte Nutzungseinheit, und für jeden einzelnen Raum der Nutzungseinheit ist die Lüftung zum Feuchteschutz nach Tabelle 5 ohne Nutzerunterstützung durch die Infiltration über die Undichtheit der Gebäudehülle, siehe 6.2, und durch Auslegung und Ausführung von gegebenenfalls notwendigen ALD bzw. von Lüftungsschächten (kein manuelles Fensteröffnen) sicherzustellen.“

In diesem Abschnitt wird angegeben, dass für jeden einzelnen Raum der Nutzungseinheit die Lüftung zum Feuchteschutz sicherzustellen ist. Es werden keine Ausnahmen genannt, sondern darauf hingewiesen, jeden Raum zu berücksichtigen.

Nun ist es so, dass es in einem innenliegenden Raum keinen natürlichen Luftwechsel durch Infiltration gibt bzw. geben kann. Somit ist in einem innenliegenden Raum ohne Lüftungssystem das minimale Schutzziel der Norm (Lüftung zum Feuchteschutz) nicht sicher zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auf das Beiblatt 1 (Ausgabe September 2012) der Norm DIN 1946-6 hingewiesen. Dieses enthält Beispielberechnungen für ausgewählte Lüftungssysteme. Die Beispiele in diesem Beiblatt enthalten alle einen innenliegenden Vorratsraum (Lagerraum oder Nebenraum). In allen Beispielen ist dieser Raum im Lüftungskonzept berücksichtigt und mindestens mit einer Überströmluftmenge (ÜLD) berücksichtigt. Wenn der Raum berücksichtigt wird, muss auch sichergestellt werden, dass die angegebene Luftmenge sicher hindurchströmt.

Erschwerend kann hinzukommen, wenn sich innerhalb dieses Raums ein nicht gedämmter Heizkreisverteiler befindet. Dann stellt sich die Frage, wie eine übermäßige Erwärmung des Raums wegen dieser oder anderer Wärmequellen sicher verhindert werden soll. Diese zusätzlichen Wärmelasten können nur über einen wirksamen Luftwechsel abtransportiert werden.

Stand:
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