Notwendigkeit von Nothandkurbeln bei Fenstern mit elektrischen Rollläden im zweiten Rettungsweg
Die Landesbauordnung NRW (LBO) wird derzeit überarbeitet.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung sieht vor, dass sich Personen an Fenstern, über die Rettungswege zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehren führen, bemerkbar machen können müssen. Dies funktioniert nicht, wenn die Fenster mit elektrisch betriebenen Rollladen verschlossen sind. Wie die Rollladen im Gefahrenfall geöffnet werden, schreibt der Gesetzentwurf derzeit nicht vor.
Der Gesetzentwurf ist momentan in der parlamentarischen Beratung. Die 2. Lesung ist für Dezember 2016 vorgesehen, das Inkrafttreten erfolgt ein Jahr nach Bekanntmachung des Gesetzes, also erst Anfang 2018.
In Erwartung der neuen LBO sollte die Konsequenz daraus sein, dass man bereits heute bei der Planung von Neubauten Nothandkurbeln vorsieht.
Stand:
08/16