Luftdichtheit von Gebäuden

Der in diesem Zusammenhang manchmal verwendete Begriff „winddicht“ bezieht sich auf Außenbauteile, in welchen Dämmschichten z. B. unter Dachdeckungen, angeordnet sind. Die Anordnung einer winddichten Unterdeckbahn soll die Kaltluftströmung in die Bauteilkonstruktion verhindern bzw. mindern.

Im Zusammenhang mit den Installationsleitungen in Schächten wird aber das Thema Luftdichtheit berührt (Normen DIN 4108-7:2011-01 sowie DIN EN 13829:2001-02).

Energetischer Aspekt
…es sollen Lüftungswärmeverluste über die freie Lüftung (Bauteilanschlüsse in der Außenhülle) sowie zu benachbarten Klimazonen (z. B. unbeheizter Keller) gemindert werden (Grenzwerte volumenbezogenen Leckagenstrom n50 ohne Lüftungsanlagen ≤ 3,0 h-1, Lüftungsanlagen dazu zählen einfache Abluftsysteme ≤ 1,5 h-1, Ausführung mit Nachströmungsöffnungen in der Außenhülle ALD ≤ 1,0 h-1).

Qualität
…Luftabdichtung mit Ausführung auf dem Stand der Technik. Das bedeutet luftdichte/luftundurchlässige Gebäudehülle.
Es soll vermieden werden, dass warme Raumluft in Konstruktionsräume strömt und dort an kalten Bauteiloberflächen kondensiert (Dampfkonvektion). Das Schadenspotenzial ist in Leichtbaukonstruktionen besonders erhöht. Es dürfen sich keine unbehaglichen Luftströmungen in den Aufenthaltsbereichen auswirken (kommt oft vor). Dies wäre ein Mangel.

Sofern der Schacht im beheizten Gebäudevolumen angeordnet ist und das z. B. ein unbeabsichtigter, beheizter Konstruktionsraum wäre, dann kann davon ausgegangen werden, dass bei erzeugtem Über- / Unterdruck während der Leckagenmessung erkennbare / messbare Luftströmungen sich intern umwälzen. An die innerhalb der beheizten Gebäudehülle angeordneten Raum trennenden Bauteile werden entsprechend den Normen keine Anforderungen gestellt. Somit liegt kein Mangel vor, wenn die Rohrleitungsdurchdringungen bzw. der Schacht nicht luftdicht sind.

Anders verhält es sich, wenn der Schacht bis in den unbeheizten Keller oder Dachraum reicht. Entscheidend ist hier die Planung der funktionalen Systemebene für die Luftdichtheit. Diese zu definieren ist eine originäre Planungsaufgabe. Wenn die Systemebene durch Rohrleitungen bzw. einen Schacht durchdrungen werden, muss eine luftabdichtende Ausführung geplant / ausgeführt werden. Wurde dies versäumt, liegt ein Mangel vor.

Sofern sich unbehagliche Luftströmungen in den Aufenthaltsbereichen auswirken (auch intern innerhalb eines beheizten Luftvolumens), liegt immer ein Mangel vor.

Schächte sind ein grundsätzliches Problem. Die Planung / Ausführung ist häufig unzureichend und es werden erfahrungsgemäß Mängel festgestellt. Das Thema Luftdichtheit wird immer noch unterschätzt. Es bedarf weiterhin einer Aufklärung. Insbesondere die bau-begleitende Qualitätssicherung ist dabei von großer Bedeutung (Sichtprüfung und Leckagenortung, die Messungen sind nicht entscheidend für die Lokalisierung von Mängeln). Die ausführenden Unternehmen (oftmals Nachunternehmer) sind oft keine Fachunternehmen, deshalb werden die handwerklich anspruchsvollen Verarbeitungen von Folien und Klebe-mitteln überwiegend mangelhaft ausgeführt. Schaut man genau hin, dann gibt es immer etwas zu bemängeln. Es ist auch ein Problem der Ausschreibung und der Preise. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass das Schadenspotenzial in dieser Sache riesig ist.

Stand:
11/15