Geringe Kondensatmengen sind zulässig
Gemäß den Vorgaben in der Norm DIN 4108-2:2003-07 ist Kondensat vorübergehend und in kleineren Mengen zulässig, sofern die Oberfläche die Feuchtigkeit nicht absorbiert und es an angrenzenden Bauteilen nicht zu Schäden kommt.
Dies ist beispielsweise an Fenstern und an der Konstruktion der Außentüren aus Metall (einschl. der Zargen) zutreffend, Schädigungen aufgrund von Kondensat sind deshalb auszuschließen.
Stand:
04/15