Sicherungshaken auf Flachdächern
Es gibt keine Anordnung, Vorschrift, Norm und kein Gesetz, woraus zu entnehmen ist, dass der Einbau von Sicherungshaken (oft mit Produktnamen Sekurant bezeichnet) zwingend durchzuführen wäre.
Die Sicherung von Arbeitern bei auszuführenden Arbeiten obliegt dem beauftragten Unternehmen und den Mitarbeitern selbst. Der Auftraggeber solcher Arbeiten hat lediglich bei der Ausschreibung zur Vergabe der Wartungsarbeiten darauf hinzuweisen, dass für eine Sicherung bei den Wartungsarbeiten zu sorgen ist.
Im Falle einer Bauträgermaßnahme sollte der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft in den Revisionsunterlagen in der technischen Baubeschreibung zur Immobilie darauf hingewiesen werden, dass Wartungsarbeiten nur mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) stattfinden sollten.
Stand:
06/13