Wenn einem Sachverständigen Sachverstand fehlt ...
Herr Prof. Dr.-Ing. Erich Schild, RWTH Aachen hielt 1981 ein Referat zum Thema "Nachbesserung von Bauschäden“. Seine Ausführungen sind auch heute noch hoch aktuell, insbesondere der Absatz aus der Zusammenfassung, wie er nachstehend zitiert wird:
„Wenn einem Sachverständigen zu bestimmten Fragen der Sachverstand fehlt,
muss er das offenbaren. Wenn er eine Ursache bei gründlicher Überprüfung nicht
zu erkennen vermag, gilt dasselbe. Irrtümer sind zuzugeben, an Fehlern ist nicht
aus Prestigegründen festzuhalten. Es ist im Übrigen ein weitverbreiteter, aber
dennoch eindeutiger Irrtum, zu glauben, dass ein Sachverständiger an Ansehen
bei Gericht verlieren würde, wenn er einen erkannten eigenen Fehler zugesteht
und korrigiert. Dies gilt auch dann, wenn überzeugende Gegenargumentationen
eines anderen Sachverständigen oder neue tatsächliche Feststellungen dies
notwendig machen.“
Stand:
06/13