Chloridschutz an aufgehenden Bauteilen

Es ist aus Gründen des Chloridschutzes (anfallendes Streusalz) ausreichend, aufgehende Bauteile (z. B. Stützen und Wände in Tiefgaragen und auf Parkdecks) mit Übergang auf die Bodenfläche so zu schützen, wie in der Abb. unten (1x anklicken) dargestellt (Quelle: DBV Merkblatt Parkhäuser 2010).

Eine Zuordnung der nicht tragenden und nicht aussteifenden Bodenplatte unter die Maßgaben der DIN 1045-1 ist hierfür nicht erforderlich. Es darf nur die vertikale Fläche des Boden-/Stützen-Übergangs mit OS4 zu beschichtet werden. Der untere Stützenrand auf der Horizontalfläche bis OK Kehle muss mit OS 8 beschichtet werden.

Legende zur Abbildung unten:

1 Stütze / Wand (mind. XC3)
2 Parkdeck
3 Arbeitsfuge
4 Dreiecks- oder Hohlkehle
5 horizontale Beschichtung bis OK Kehle OS11 (oder OS8)
6 vertikale Beschichtung OS4
7 OS8 bzw. Beschichtung zum Schutz der Arbeitsfuge

Stand:
02/13


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