Schwenkbereiche von Türen überschneiden sich
Veschiedentlich wird beanstandet, dass sich Schwenkbereiche von Türen, insbesondere der Haus- oder WE-Tür mit der der Tür zum unmittelbar angrenzenden WC-Raum überschneiden. Dies ist beispielsweise bei Reihenhäusern regelmäßig der Fall.
Bei einem WC-Raum (oder auch Duschbad) handelt es sich um einen Nebenraum und nicht um einen Aufenthaltsraum.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist nicht zu erwarten, dass die Haustür / WE-Tür offensteht.
Für beide Türen findet keine hochfrequente Nutzung statt, es gibt kein ständiges Rein- und
Rausgehen, weder durch die Haustür / WE-Tür noch durch die Tür des Nebenraums.
Im Rahmen der üblichen Nutzung sind die Türbewegungen überschaubar und leicht zu regeln. Der bauliche Zustand ist hinzunehmen und aus technischer Sicht nicht zu beanstanden. Eine vermeintliche Mangelhaftigkeit ist nicht gegeben.
Stand:
08/12