Ausführung von Trockenbauarbeiten in häuslichen Bädern

Eine generelle Aussage darüber, ob der Einsatz von imprägnierten Gipskartonplatten in Innen-bereichen zwingend erforderlich ist, gibt es nicht.

Am zutreffendsten fasst die DIN 18181:2008-10 „Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung“ diese Problematik zusammen. Unter Punkt 10 „Verarbeitung von Gipsplatten im Feuchtraum von Wohnbereichen oder Räumen ähnlicher Beanspruchung“ wird Folgendes festgehalten:

„In Räumen mit nutzungsbedingt zeitweise hoher Luftfeuchte ist der Einbau von Gipsplatten zulässig, wenn durch geeignete Lüftungsmöglichkeiten die anfallende hohe Luftfeuchte innerhalb eines üblichen Nutzungszyklus wieder abgeführt werden kann. Vorzugsweise sind für diese Anwendungsfälle Gipsplatten des Typs H2 (siehe DIN EN 520) bzw. GKBI/GKFI nach DIN 18180 zu verwenden.

Für Räume mit nutzungsbedingt ständig hoher Luftfeuchte sind Gipsplatten im Regelfall nicht geeignet.

Ist bei zweckbestimmter Nutzung mit zeitweisem Wasserbeschlag der Flächen zu rechnen, z. B. im Wandbereich häuslicher Duschen, so sind die Oberflächen, Anschlussfugen und freiliegenden Schnittflächen (z. B. für Installationsdurchführungen) in geeigneter Weise abzudichten. Abdichtung und Oberflächenbeschichtungen, z. B. mit Fliesen, müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass sowohl die abdichtende Wirkung als auch der dauerhafte Halt der Beschichtung sichergestellt werden.“

In der DIN EN 520:2009-03 „Gipsplatten – Anforderung und Prüfverfahren“ werden verschiede-ne Plattentypen unterschieden. Die Gipsplatten des Typs H sind Platten mit reduzierter Was-seraufnahmefähigkeit. Sie werden eingeteilt in die Typen H1, H2 und H3. Der Unterschied dieser Platten liegt in der Wasseraufnahme. Die in Deutschland übliche Qualität für imprägnierte Gipsplatten entspricht mit max. 10 % Wasseraufnahme dem Typ H2.

Die Gipsplattentypen GKBI/GKFI nach DIN 18180 sind in Deutschland als grüne, imprägnierte Platten bekannt.

Das im o. g. Zitat aus der DIN 18181 verwendete Wort „vorzugsweise“ macht deutlich, dass keine Pflicht für den Einsatz imprägnierter Gipskartonplatten besteht. „Vorzugsweise“ drückt aus, dass die Anwendung empfohlen wird, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben wird. Dies würde auch nicht mit dem Einsatz von Gipsputz in häuslichen Bädern korrespondieren.

Wichtig ist beim Einsatz von Gipskartonplatten, egal ob sie imprägniert sind oder nicht, dass zum einen die anfallende Feuchtigkeit durch geeignete Lüftungsmaßnahmen abgeführt wird und dass zum anderen in den Bereichen, in denen mit einer direkten Wasserbeaufschlagung zu rechnen ist, eine Abdichtung aufgebracht wird. Welche Bereiche dies in einem häuslichen Bad sind, wird im Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“, Stand Dezember 2006, anschaulich dargestellt.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Einsatz von imprägnierten Gipskartonplatten in häuslichen Bädern nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch empfohlen wird.

Stand:
11/10